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2/3-Regelung für Wohnwidmungen in Wien
Gilt auch bei Erhöhung der Bauklasse
Die Stadt Wien hat nun Eckpunkte für die neue Widmungskategorie geförderter Wohnbau veröffentlicht. Demnach müssen unter dieser Widmung der Anteil geförderter Wohnnutzfläche im Regelfall zwei Drittel an der gesamten Wohnnutzfläche betragen. Die neue Widmungskategorie wird dem Grundsatz nach bei allen Neuausweisungen angewandt werden, bei denen bislang keine „Wohngebiete“ oder „Gemischtes Baugebiet“ bestanden, heißt es von der Stadt Wien. Die 2/3-Regelung wird zudem auch bei Erhöhungen der Bauklasse gelten. Nur in „begründeten Ausnahmefällen“ kann hiervon abgewichen werden, etwa bei Objekten unter 5.000 m² Nutzfläche oder bei besonders komplexen und städtebaulich wünschenswerten Vorhaben. In solchen Fällen muss die Stadtentwicklungskommission oder der Gemeinderat befasst werden. „Wir setzen damit ein kraftvolles wohnpolitisches Signal, bekämpfen die Hauptursache der Kostenexplosion beim Wohnen, nämlich die Spekulation mit Grund und Boden und schaffen dadurch mehr leistbaren Wohnraum“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Frauen- und Wohnbau-Stadträtin Kathrin Gaal und der Planungssprecher der Grünen Wien, Christoph Chorherr.
Hans Jörg Ulreich, Bauträgersprecher in der Wirtschaftskammer, kritisiert die Maßnahme gegenüber dem immoflash scharf: „Wieder ein Schritt in die verkehrte Richtung! Die Stadt hat im sozialen Wohnbau versagt und versucht das mit solchen Massnahmen zu kaschieren. Fakt ist, das 130.000 neue Gemeindewohnungen durch Nachverdichtung auf Bestand Platz haben. Da tut sich nix, stattdessen wird dauernd am Privatmarkt rumgemischt. Reine Kosmetik!“
Schon bekannt war das Preislimit bei der Widmung von 188 Euro pro m² oberirdischer Bruttogrundfläche. Auf Förderungsdauer (40 Jahre) soll dieses Grundkostenlimit eingefroren und die Wohnungen weder gewinnbringend vermietet noch veräußert werden können. Zudem bedarf es im Verkaufsfall der Zustimmung der Stadt Wien. Durch die Förderungsdauer soll im Zusammenhang mit dem Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes Wien sichergestellt werden, dass die Käuferin bzw. der Käufer der Wohnung auch anlässlich des Mietkaufs (z.B. nach 10 Jahren wird Eigentum an der Mietwohnung erworben) durch einen Weiterverkauf keinen Spekulationsgewinn erwirtschaftet bzw. die Wohnung nur im Sinn des Förderungsrechtes weiter vermietet werden darf (aktuell zu 4,87 Euro pro m² Wohnnutzfläche).
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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
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Christoph Chorherr
Kathrin Gaal
Neue Bauordnung
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