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7-Punkte-Paket gegen Spekulation
Stadt Wien verschärft Gangart gegen kriminelle Häuserspekulanten
Dass die Ankündigungen der Stadt Wien scharf gegen Spekulation mit Wohnhäusern vorzugehen keine leeren Phrasen waren, zeigt die Zwangsverwaltung des Hauses Salzachstraße 46 in Wien-Brigittenau. Laut Medienberichten haben die Eigentümer dort nicht mehr das Sagen. Die Mieterhilfe der Stadt erkämpfte vor Gericht laut Zeitungsbericht die Einsetzung eines Zwangsverwalters. So können die nötigsten Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden, nachdem der Eigentümer die Aufforderungen dazu ignoriert hatte. Bezahlt werden die nötigen Arbeiten aus den Mieten, die nun direkt an den Zwangsverwalter überwiesen werden.
Im Visier stehen aktuell zwölf Objekte. Zunächst wurden für vier davon Anträge auf die Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen gemäß Paragraf 6 des Mietrechtsgesetzes (MRG) vor Gericht bzw. vor der Schlichtungsstelle eingebracht. Jede Gemeinde habe diese Möglichkeit. In Wien - und vermutlich bundesweit - sei dies bisher aber noch nie zur Anwendung gekommen. Bürgermeister Michael Ludwig sagte bei einem Pressegespräch Anfang November: „Es ist eine Bündelung der Aktivitäten, die wir bereits seit längerer Zeit setzen, gemeinsam mit neuen Maßnahmen. Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um Spekulation zu verhindern."
Außerdem neu als Maßnahme der Stadt ist, dass Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht werden - etwa bei Delikten wie Untreue (bei Kautionen oder Mietzinsreserven), Betrug oder Täuschung. „Es ist klar, dass kriminelle Energie bekämpft werden muss. Wer aus Gier Mieter:innen schlecht behandelt, soll zur Verantwortung gezogen werden“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál. Gleichzeitig wurde das Budget für die Förderung von Sanierungen auf 260 Millionen Euro erhöht.
7-Punkte-Maßnahmenpaket gegen Spekulationshäuser im Überblick
1. Begehrung der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten im Zivilrechtsweg gemäß §6 Mietrechtsgesetz („Zwangsverwaltung“)
Hier ist oft das Verwahrlosen von Gebäuden eine Strategie von Wohnhausspekulation, um die Bewohner:innen quasi „rauszuekeln“. Gemäß § 6 Mietrechtsgesetz (MRG) kann die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten im Zivilrechtsweg begehrt werden.
2. Einleitung einer Ersatzmaßnahme auf Kosten der Hauseigentümer:innen
Wenn Hauseigentümer:innen ihre Gebäude nicht den Bauvorschriften entsprechend instandhalten, erlässt die Baupolizei einen Bescheid, damit die Hauseigentümer:innen die notwendigen Maßnahmen setzen. Bei Unterlassung wird durch die Abteilung Technische Stadterneuerung die Einleitung einer Ersatzmaßnahme auf Kosten der Hauseigentümer:innen. Beispiele sind etwa: Fassaden und Gesimse abschlagen und sichern, Schutz gegen Niederschlagswässer oder die Herstellung der Stromversorgung. Im Jahr 2024 wurden bereits rund 250 Ersatzmaßnahmen bei rund 90 Gebäuden eingebracht.
3. 2023 wurde die Bauordnung novelliert
Seitdem wurde keine „wirtschaftliche Abbruchreife“ erteilt. Zusätzlich gibt es mit dem Gebäudepickerl bzw. dem Bauwerksbuch nun verpflichtende regelmäßige Checks und eine Dokumentationspflicht bezüglich der Behebung von Baugebrechen.
4. Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierungs- und Dekarbonisierungsnovelle
Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden und innerhalb von Wohnungen.
5. Offensive Altbautenschutz
Die Stadt Wien sagt damit der mutwilligen Vernachlässigung von Gründerzeithäusern den Kampf an. Es geht darum, die unmittelbaren Lebensbedingungen der Bewohner:innen von Gründerzeithäusern zu verbessern, den leistbaren Wohnraum langfristig abzusichern und gleichzeitig das Stadtbild abzusichern. Es waren Teams der Baupolizei und der Gruppe Sofortmaßnahmen in neun Bezirken im Einsatz und überprüften an 38 Aktionstagen 4.300 Gebäude auf bauliche, feuerpolizeiliche und sanitäre Mängel. Dabei kam es zu 832 Beanstandungen. Mit 2025 finden in Simmering und Ottakring in zwei weiteren Bezirken erste Screening-Termine statt.
6. Unterstützung durch die MieterHilfe für betroffene Mieter:innen
Die MieterHilfe der Stadt Wien bietet umfassende Unterstützung für Mieter:innen, die von Wohnungsspekulation und daraus resultierenden Problemen bedroht sind. Dazu zählen die persönliche Kontaktaufnahme in den betroffenen Gebäuden, die Beratung zu Mieter:innenrechten, die konkrete Unterstützung bei Anerkennung als Hauptmieter:in bei Scheinuntermieten und Umgehungen der Hauptmietrechte sowie Mietzinsüberprüfungen. Weiters unterstützt die Mieterhilfe bei der Organisation und Abhaltung von Mieter:innenversammlungen und der vernetzten Zusammenarbeit und Vorgehensweise. Die MieterHilfe führte mit Stand November in 15 Häusern Verfahren, bei denen Mieter:innen von der Stadt (MieterHilfe/Rechtshilfefonds) unterstützt werden.
7. Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft
Gleichzeitig zu den zu Beginn vier vorliegenden Anträgen gemäß §6 Mietrechtsgesetz werden Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht - zu folgenden Punkten: Untreue (Kautionen, Mietzinsreserven), Betrug, Täuschung, Entziehung von Energie und kriminelle Vereinigung. In diesem Zusammenhang mögliche weitere Delikte wären Sachwucher, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Nötigung sowie Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug.
Im Visier stehen aktuell zwölf Objekte. Zunächst wurden für vier davon Anträge auf die Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen gemäß Paragraf 6 des Mietrechtsgesetzes (MRG) vor Gericht bzw. vor der Schlichtungsstelle eingebracht. Jede Gemeinde habe diese Möglichkeit. In Wien - und vermutlich bundesweit - sei dies bisher aber noch nie zur Anwendung gekommen. Bürgermeister Michael Ludwig sagte bei einem Pressegespräch Anfang November: „Es ist eine Bündelung der Aktivitäten, die wir bereits seit längerer Zeit setzen, gemeinsam mit neuen Maßnahmen. Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um Spekulation zu verhindern."
Außerdem neu als Maßnahme der Stadt ist, dass Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht werden - etwa bei Delikten wie Untreue (bei Kautionen oder Mietzinsreserven), Betrug oder Täuschung. „Es ist klar, dass kriminelle Energie bekämpft werden muss. Wer aus Gier Mieter:innen schlecht behandelt, soll zur Verantwortung gezogen werden“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál. Gleichzeitig wurde das Budget für die Förderung von Sanierungen auf 260 Millionen Euro erhöht.
7-Punkte-Maßnahmenpaket gegen Spekulationshäuser im Überblick
1. Begehrung der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten im Zivilrechtsweg gemäß §6 Mietrechtsgesetz („Zwangsverwaltung“)
Hier ist oft das Verwahrlosen von Gebäuden eine Strategie von Wohnhausspekulation, um die Bewohner:innen quasi „rauszuekeln“. Gemäß § 6 Mietrechtsgesetz (MRG) kann die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten im Zivilrechtsweg begehrt werden.
2. Einleitung einer Ersatzmaßnahme auf Kosten der Hauseigentümer:innen
Wenn Hauseigentümer:innen ihre Gebäude nicht den Bauvorschriften entsprechend instandhalten, erlässt die Baupolizei einen Bescheid, damit die Hauseigentümer:innen die notwendigen Maßnahmen setzen. Bei Unterlassung wird durch die Abteilung Technische Stadterneuerung die Einleitung einer Ersatzmaßnahme auf Kosten der Hauseigentümer:innen. Beispiele sind etwa: Fassaden und Gesimse abschlagen und sichern, Schutz gegen Niederschlagswässer oder die Herstellung der Stromversorgung. Im Jahr 2024 wurden bereits rund 250 Ersatzmaßnahmen bei rund 90 Gebäuden eingebracht.
3. 2023 wurde die Bauordnung novelliert
Seitdem wurde keine „wirtschaftliche Abbruchreife“ erteilt. Zusätzlich gibt es mit dem Gebäudepickerl bzw. dem Bauwerksbuch nun verpflichtende regelmäßige Checks und eine Dokumentationspflicht bezüglich der Behebung von Baugebrechen.
4. Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierungs- und Dekarbonisierungsnovelle
Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden und innerhalb von Wohnungen.
5. Offensive Altbautenschutz
Die Stadt Wien sagt damit der mutwilligen Vernachlässigung von Gründerzeithäusern den Kampf an. Es geht darum, die unmittelbaren Lebensbedingungen der Bewohner:innen von Gründerzeithäusern zu verbessern, den leistbaren Wohnraum langfristig abzusichern und gleichzeitig das Stadtbild abzusichern. Es waren Teams der Baupolizei und der Gruppe Sofortmaßnahmen in neun Bezirken im Einsatz und überprüften an 38 Aktionstagen 4.300 Gebäude auf bauliche, feuerpolizeiliche und sanitäre Mängel. Dabei kam es zu 832 Beanstandungen. Mit 2025 finden in Simmering und Ottakring in zwei weiteren Bezirken erste Screening-Termine statt.
6. Unterstützung durch die MieterHilfe für betroffene Mieter:innen
Die MieterHilfe der Stadt Wien bietet umfassende Unterstützung für Mieter:innen, die von Wohnungsspekulation und daraus resultierenden Problemen bedroht sind. Dazu zählen die persönliche Kontaktaufnahme in den betroffenen Gebäuden, die Beratung zu Mieter:innenrechten, die konkrete Unterstützung bei Anerkennung als Hauptmieter:in bei Scheinuntermieten und Umgehungen der Hauptmietrechte sowie Mietzinsüberprüfungen. Weiters unterstützt die Mieterhilfe bei der Organisation und Abhaltung von Mieter:innenversammlungen und der vernetzten Zusammenarbeit und Vorgehensweise. Die MieterHilfe führte mit Stand November in 15 Häusern Verfahren, bei denen Mieter:innen von der Stadt (MieterHilfe/Rechtshilfefonds) unterstützt werden.
7. Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft
Gleichzeitig zu den zu Beginn vier vorliegenden Anträgen gemäß §6 Mietrechtsgesetz werden Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht - zu folgenden Punkten: Untreue (Kautionen, Mietzinsreserven), Betrug, Täuschung, Entziehung von Energie und kriminelle Vereinigung. In diesem Zusammenhang mögliche weitere Delikte wären Sachwucher, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Nötigung sowie Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug.
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Wien
Stadt Wien
Spekulation
Salzachstraße 46
Michael Ludwig
Kathrin Gaál
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