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Ab jetzt nur mehr das Beste
Die Änderung im Bundesvergabegesetz vom Billigstbieterprinzip zum Bestbieterprinzip ist ein Schritt in Richtung Qualitätsförderung und Nachhaltigkeit und soll auch zu mehr Transparenz führen. Dennoch gibt es unbeantwortete Fragen über die konkrete Umsetzung.
Auch die Qualitätskriterien per se könnten sowohl auf Seite des Bieters als auch des Anbieters zu Missverständnissen führen. Wir haben über das Thema mit Hagen Pleile, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (ÖQA), gesprochen.
[b]2015 soll bei der Auftragsvergabe für Bauunternehmen ab einer Auftragshöhe von 1 Million Euro das „Billigstbieter Prinzip“ durch das „Bestbieter Prinzip“ ersetzt werden. Können Sie in ein, zwei Sätzen die Unterschiede zwischen den beiden Prinzipien erklären?[/b] Billigstbieterprinzip richtet sich einzig und allein nach dem Anschaffungspreis. Das Bestbieterprinzip berücksichtigt hingegen zahlreiche zusätzliche Kriterien, immer abhängig vom Projekt.
[b]Was halten Sie für die Gründe dafür, dass diese Umstellung grade jetzt kommt?[/b] Die Unternehmen stecken in einer Preisspirale fest. Bauherren wollen große Aufträge aus ganz Europa reinholen, um ihre Wettbewerbskraft zu beweisen. Dafür stellen sie immer billigere Angebote, es kommt zu Dumpingpreisen und die Aufträge werden dann auf Subunternehmer verteilt, meist EPUs aus dem Ausland, die sich nicht an Kollektivverträge halten müssen. Dem soll das Bestbieterverfahren entgegenwirken.
[b]Wird dieses Prinzip dann Auswirkungen auf Geschäfte mit internationalen Partnern haben? Wenn ja, welche?[/b] Wenn die Anforderungen der Leistung eines Produkts genau festgelegt sind, kommen Unternehmen mit Distanz zum Erfüllungsort meist weniger zum Zug.
[b]Welche Problematiken könnten bei der Auswahl u/o Formulierung solcher Qualitätskriterien entstehen? Worauf müssen beide Seiten achten?[/b] Der Auftraggeber muss sich fragen: Was will ich genau, welche Eigenschaften, welchen Lebenszyklus, geht es auf täglichen oder wöchentlichen Gebrauch des Gebäudes? Das alles wirkt sich auf den Preis aus, wurde aber bisher nicht berücksichtigt. Die Auftragnehmer müssen im Gegenzug dazu angehalten sein, höhere Qualität anzubieten.
[b]Was sind also Ihrer Meinung nach sinnvolle Qualitätskriterien?[/b] Zum Beispiel Rücksichtnahme auf den Lebenszyklus des Gebäudes, eine Aufstellung von erwartbaren Wartungs- und Reparaturarbeiten, Qualitätsstandards für Produkte und Dienstleistungen der Auftragnehmer, vor allem in puncto Verfügbarkeit und Verlässlichkeit.
[b]Höhere Anforderungen könnten Firmen dazu verleiten, bei der Vergabe zu schummeln. Welche Maßnahmen gibt’s denn gegen Scheinbieterschaft?[/b] Die bestehenden Maßnahmen reichen. Fällt ein Angebot seiner Firma außergewöhnlich hoch oder niedrig aus, ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen. Er soll dadurch herausfinden, ob er die Ausschreibung richtig verstanden hat. Tut er das nicht, so kann das Angebot auch nachträglich noch abgelehnt werden.
[b]Welche Auswirkungen wird das neue Bundesvergabegesetz auf die Baubranche haben?[/b] Es soll Kostenwahrheit entstehen. Die Beschaffung wird zwar teurer, das garantiert aber auch eine bessere Wartung.
[b]Sie haben vorab auch gesagt, dass Ihrer Meinung nach auch die Mindestzeit für Einreichfristen künftig verlängert werden soll. Wie lang sollen die Fristen Ihrer Meinung nach werden und warum?[/b] Mein Wunsch wäre eine Mindestfrist von vier Wochen, statt wie bislang zehn bis 14 Tage. Das ermöglicht den Bewerbern, höheren Aufwand für ihr Konzept zu betreiben, der Wettbewerb um das beste Projekt steigt und die Qualität der Einreichungen nimmt insgesamt dauerhaft zu.
Vielen Dank für das Gespräch.«
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AutorPeter Stenitzer
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