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Ab morgen Steuerreform-Begutachtung
Heute noch letzte Verhandlungen über Details
Die noch ausstehenden Gesetzes-Entwürfe für die Steuerreform könnten morgen, Dienstag, der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Derzeit feilen die Verhandler aber noch an letzten Details. Einer der Knackpunkte ist offenbar die geplante Anhebung der Grunderwerbssteuer, bei der es noch Änderungen geben könnte.
Als einer der Knackpunkte gilt jedenfalls die geplante Anhebung der Grunderwerbsteuer, die in Summe 35 Mio. Euro einbringen soll. Laut der Grundsatz-Einigung von SPÖ und ÖVP von Mitte März soll die Grunderwerbssteuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht - wie bisher - nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden (mit einem generellen Satz von zwei Prozent). Der Plan sieht vor, für Vermögensteile unter 250.000 Euro eine Steuer von 0,5 Prozent einzuheben. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro würde künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden. Für Unternehmensübertragungen soll laut den bisherigen Plänen der Freibetrag deutlich erhöht werden - von 365.000 auf 900.000 Euro.
Teile der ÖVP, vor allem Vertreter aus der Tourismus-Branche, laufen seit Bekanntwerden der Pläne gegen die neuen Steuersätze Sturm. Angedacht ist seitens der ÖVP nun eine Deckelung der Steuersätze bei Betriebsübergaben mit 0,5 Prozent. Ob dies so kommt und ob die SPÖ für ein allfälliges Ja zu diesen Wünschen ein Entgegenkommen der ÖVP in anderen Bereichen erwarten kann, war am Montag nicht zu erfahren.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
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