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Abbruch der Hetzgasse 8 untersagt
Negatives Urteil des Wiener Landesverwaltungsgerichts
In der Hetzgasse 8 hätte der Bauträger Soulier Management ein Neubau mit 56 Mietwohnungen geplant. Eine Baugenehmigung hat es für das Projekt schon gegeben. Doch die Stadt Wien hat in eben diesem Gebiet im dritten Bezirk eine Schutzzone eingerichtet. Nach 16 Monaten urteilte jetzt das Wiener Landesverwaltungsgerichts über die Causa. Das Gericht untersagt den Abbruch, lässt aber eine ordentliche Revision zu. „Mit Bedauern nehmen wir die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Nachdem die eigentliche Rechtsfrage aber gar nicht beantwortet wurde, nutzen wir die Möglichkeit der ordentlichen Revision und legen Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht ein“, sagt der Projektverantwortliche Clemens Bauer. Im Urteil des Landesverwaltungsgerichts wurde u.a. auf 47 Seiten ausgeführt, warum der bereits durchgeführte Teilabbruch des Eigentümers gar kein Abbruch war. Einer Anzeige wegen Missachtung der Bausperre wurde vom Gericht Recht gegeben. Hier ging es um den Vorwurf, dass trotz Schutzzone und Baustopp weitere Arbeiten stattfanden. Ein Vorwurf, der laut dem Bauträger nicht den Tatsachen entspricht. „Nach den ordnungsgemäßen Abbrucharbeiten von Jänner bis März 2016 hätte eigentlich Ende März mit dem maschinellen Totalabbruch begonnen werden sollen. Aussteifungsarbeiten wurden trotz Bausperre noch gemacht, weil sie vom Statiker verordnet wurden und schlicht nötig waren.“, so Bauer. Man habe diese Arbeiten auch im Vorfeld an die zuständige Baubehörde kommuniziert. Von einer Missachtung der Bausperre könne also keine Rede sein. „Es ist schon sehr bedauerlich, wenn Tatsachen von einem Gericht ignoriert werden und die eigentliche Rechtsfrage offenbleibt“, moniert Bauer. Ursprünglich gehörte die Hetzgasse 8 der Stadt Wien. Die Stadt verkaufte den Gemeindebau 2001 an eine Privatstiftung. Später ging das Haus an den Bauträger Soulier Management über. Das Haus wird seit 2014 von der MA 37 als Abbruch- und Neubauprojekt geführt. Auch der Bezirk und die MA 64 gaben dem Neubau recht. Ende Jänner 2016 begann der ordnungsgemäße Abbruch. „Wenn die Stadt Wien die Wohnungsknappheit weiter verschärfen will, indem man private Investoren vertreibt, ist man am besten Weg dorthin“, kritisiert Bauer.
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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
Markt
Tax & Law
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