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Immobilienrecht aktuell
Neues aus der online-Hausverwaltung
M[b]ietrecht:[/b] Der Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs vom Mietgegenstand ist nur dann verwirklicht, wenn sich der Mieter der erheblichen Nachteiligkeit des Gebrauchs bewusst ist, beziehungsweise diese ihm erkennbar ist, und er den Gebrauch dennoch fortsetzt. (6 Ob 15/13v)
[b]Wohnungseigentum:[/b] Die Initiative zu einer Beschlussfassung im Wohnungseigentum kann grundsätzlich nur vom Verwalter oder aber von einem (oder mehreren) Wohnungseigentümer(n) ausgehen. Eine von einem Dritten initiierte Beschlussfassung ist nur dann nicht formell mangelhaft, wenn alle Wohnungseigentümer an der zum Beschluss führenden Abstimmung teilgenommen haben und keiner der Wohnungseigentümer dem Abstimmungsvorgang widersprochen hat. (5 Ob 149/12s)
[b]Mietrecht:[/b] Das Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters nach Abtretung des Mietrechts (§ 12 MRG) und nach Eintritt im Todesfall (§ 14 MRG) unterliegt keinem zeitlichen Ausschluss und kann innerhalb eines Verjährungszeitraums von drei Jahren sogar rückwirkend geltend gemacht werden. (5 Ob 174/12t)
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AutorChristoph Kothbauer
Tags
Wohnen
Mietrecht
Markt
Mrg
Eigentumswohnflächen
Tax & Law
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