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Andere Länder, andere Sitten
Das Immobilien Magazin vergleicht die Höhe der Honorare sowie deren Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes.
##Deutschland
Der Blick nach Deutschland ist für Österreicher unumgänglich. Nicht selten werden die dort geltenden Regelungen in unsere Rechtslage übernommen. Seit Ende des vergangenen Jahres ist das sogenannte \"Bestellerprinzip\" in aller Munde. Der Vermieter soll künftig die Courtage des Maklers bezahlen. In Deutschland ist derzeit ein Maklerhonorar in Höhe von zwei Monatsmieten plus deutscher Mehrwertsteuer üblich. Wird ein Objekt verkauft, so erhält der tätig gewordene Makler rund fünf bis sieben Prozent. Übrigens: Eine erfolgreich abgelegte Konzessionsprüfung oder Ähnliches braucht man für die Ausübung des Maklerberufes in Deutschland nicht. Lediglich einen Gewerbeschein.
##Großbritannien
Auch in Großbritannien wir das Maklerhonorar in den meisten Fällen von der Verkäufer- oder Vermieterseite übernommen. Eine gesetzliche Beschränkung über die höchstzulässige Provision gibt es nicht. Es ist schlichtweg Vereinbarungssache.
Üblich sind ein bis zwei Prozent des Kaufpreises/der Jahresmiete. Die Ablegung der Konzessionsprüfung oder andere Lizenzen sind in Großbritannien nicht notwendig. Im Bereich des Verkaufs ist aber eine Mitgliedschaft im Beschwerdeprogramm \"Redress Scheme\" verpflichtend. Dies gilt (derzeit) nicht für Makler von Mietobjekten.
##Schweiz
Gänzlich verblüfft stellt man fest, dass Makler in der Schweiz für die Vermittlung im Residential-Bereich kaum tätig sind. Die Eigentümer übernehmen dies oftmals selbst. In Ausnahmefällen kommt die Hausverwaltung zum Zug. So ist das in der Schweiz durchaus gängig. Sollte im Anlassfall doch ein Makler beauftragt werden, so wird sein Honorar vom Eigentümer - sei es Verkäufer oder Vermieter - beglichen. Die Bezahlung durch den Käufer oder Mieter erfolgt so gut wie nie. Die Höhe des Honorars ist dortzulande grundsätzlich frei vereinbar. Lediglich im Bereich des Verkaufs regeln diverse gerichtliche Entscheidungen das Entgelt auf maximal drei Prozent. Abgesehen davon finden Honorarverhandlungen zwischen einem bis fünf Prozent statt. Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Bewilligung zur Berufsausübung.
##Frankreich
Derzeit wird die Maklerprovision am französischen Mietwohnungsmarkt vom Vermieter und dem jeweiligen Mieter geteilt. Die Höhe des Honorars beläuft sich auf rund eine Monatsmiete. Noch! Änderungen sind auf politischer Ebene bereits im Gespräch. Künftig soll ausschließlich der Vermieter zahlen. Am Eigentumsmarkt bezahlt der Verkäufer bereits jetzt im Regelfall die Maklergebühren in Höhe von vier bis zehn Prozent des Kaufpreises alleine. In Frankreich bedarf es für die Ausübung des Maklerberufes den Nachweis eines Hochschulstudiums. Zusätzlich muss eine Ausbildung bei einem Notar zur Qualitätssteigerung absolviert werden. «
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AutorAnna-Sophia Kelaridis
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