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Aus für alte Kombitherme
Ab sofort gilt neues EU-Ökodesign-Richtlinie
Seit vergangenem Samstag gilt die EU-Ökodesign-Richtlinie. Das bedeutet: Jetzt müssen Wärmeerzeuger und Speicher in der Europäischen Union strengere Energieeffizienz-Anforderungen erfüllen.
Mit der Einführung der Ökodesign-Richtlinie sollten Konsumenten und Haus- oder Wohnungsbesitzer defekte Heizwertgeräte durch energiesparende Wärmeerzeuger wie Gasbrennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzen. Heizgeräte dürfen ab sofort nur noch bei Mehrfachbelegungen neu installiert werden.
Ausnahmen gibt es, sobald mehrere Geräte an nur einen Rauchfang angeschlossen sind. In diesen Mehrfamilienhäusern können weiterhin Heizwertgeräte, also 'Kombithermen', verwendet werden. Durch die Mehrfachbelegung eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Endnutzersicht die Funktion oder die Erschwinglichkeit der Geräte nicht beeinträchtigen. Um für mehr Transparenz beim Energieverbrauch zu sorgen, muss jedes Heizgerät mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, welches von Waschmaschinen und Geschirrspülern schon bekannt ist. Die neue Bemessungsgrundlage, der saisonale Wirkungsgrad (Etas), empfindet die tatsächliche Betriebsweise im Jahreszyklus nach und ersetzt die Vielzahl der heutigen Wirkungsgrade. Robert Breitschopf, Wiener Landesinnungsmeister der Installateure, warnt aber vor Missverständnissen bei der Berechnung: "Eine hohe Energieeffizienzklasse bedeutet nicht automatisch niedrige Energiekosten. Diese hängen von weiteren Faktoren wie Gebäudedämmung, Heizgewohnheiten und Wärmeverteilung ab. Heizgeräte, deren Energieeffizienz unter 86 Prozent liegt, dürften nicht länger produziert und verkauft werden. Die Ausnahme sind Geräte, die für die Mehrfachbelegung geeignet sind. Geräte und Systeme, die sich bereits vor dem Stichtag in den Lagern der Installateure oder des Großhandels befinden, dürfen noch installiert werden."
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AutorGerhard Rodler
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