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Kritik an neuen Maßnahmen nach KIM-Aus
FMSG will KIM-VO durch die Hintertür
Wie bereits im immoflash Morgenjournal berichtet, empfiehlt das Finanzmarkstabilitätsgremium (FMSG) "Begleitmaßnnahmen" nach dem Aus der KIM-Verordnung. Die Kritik an der Nachfolge der KIM-Verordnung ist erwatungsgemäß groß. "Der Schuldendienst von 40 % maximal war des öfteren Knackpunkt bei der KIM-V. Das ist auch bei diesen an sich nicht verbindlichen Empfehlungen der FMSG das selbe Problem", so der ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. Die anderen beiden Punkte, Erweiterung auf 90 % und die 35 Jahre Beschränkung, sieht er hingegen unkritisch. "Aber dieses eine Nadelöhr bleibt bestehen."
Geht es nach der FMSG sollen folgende Begleitmaßnahmen beschlossen werden.
+ Leitlinie zu den Vergabestandards:
Das Gremium betont, dass die Beleihungsquote nicht mehr als 90%, die Schuldendienstquote nicht mehr als 40% und die maximale Laufzeit nicht mehr als 35 Jahre betragen soll. Der Anteil der Kredite, die diese Kriterien nicht erfüllen, soll nicht mehr als 20% der Neukreditvergabe in einem Quartal ausmachen.
+ Erhöhung der Meldefrequenz:
Die Finanzmarktaufsicht wird für ein zeitnäheres Monitoring der Vergabestandards die entsprechende Datenerhebung („VERA-H“) auf eine vierteljährliche Meldung umstellen.
+ Zusätzliche Veröffentlichungen:
Die Oesterreichische Nationalbank wird Details zur Entwicklung der Kreditvergabe regelmäßig veröffentlichen.
+ Kapitalbezogene Maßnahmen:
Das Gremium wird in den kommenden Sitzungen gemeinsam mit Finanzmarktaufsicht und Oesterreichischer Nationalbank kapitalbezogene Maßnahmen evaluieren.
Wie bei der KIM-Verordnung räumte das Gremium bei ihrer Leitlinie Ausnahmen ein: Bis zu 20 Prozent der Neukreditvergabe in einem Quartal könnten von diesen Leitlinien abweichen.
Geht es nach der FMSG sollen folgende Begleitmaßnahmen beschlossen werden.
+ Leitlinie zu den Vergabestandards:
Das Gremium betont, dass die Beleihungsquote nicht mehr als 90%, die Schuldendienstquote nicht mehr als 40% und die maximale Laufzeit nicht mehr als 35 Jahre betragen soll. Der Anteil der Kredite, die diese Kriterien nicht erfüllen, soll nicht mehr als 20% der Neukreditvergabe in einem Quartal ausmachen.
+ Erhöhung der Meldefrequenz:
Die Finanzmarktaufsicht wird für ein zeitnäheres Monitoring der Vergabestandards die entsprechende Datenerhebung („VERA-H“) auf eine vierteljährliche Meldung umstellen.
+ Zusätzliche Veröffentlichungen:
Die Oesterreichische Nationalbank wird Details zur Entwicklung der Kreditvergabe regelmäßig veröffentlichen.
+ Kapitalbezogene Maßnahmen:
Das Gremium wird in den kommenden Sitzungen gemeinsam mit Finanzmarktaufsicht und Oesterreichischer Nationalbank kapitalbezogene Maßnahmen evaluieren.
Wie bei der KIM-Verordnung räumte das Gremium bei ihrer Leitlinie Ausnahmen ein: Bis zu 20 Prozent der Neukreditvergabe in einem Quartal könnten von diesen Leitlinien abweichen.
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AutorStefan Posch
Tags
kim-v
Banken
Finanzmarktstabilitätsgremium
fmsg
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