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Betreubares Wohnen wird zum Politikum
Regierung gefordert, Rahmenbedingungen anzupassen
Die demografische Entwicklung zeigt deutlich: Betreubares Wohnen wird in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Allerdings scheinen die gesetzlichen Rahmenbedingungen dieser Entwicklung noch etwas hinterherzuhinken. Besonders deshalb, da es derzeit Betreuungsorganisationen verboten ist, eine 24-Stundenkraft für die Pflege und Betreuung in diesen Wohnungen anzusiedeln, die dann bedarfsweise für die Bewohner des Hauses eingesetzt werden könnte. Im Vorfeld des Fondskongress, der am 7. bis 8. März in Wien stattfindet, präsentierten Walter Eichinger, Geschäftsführer von Silver Living und Wolfgang Stabauer, Geschäftsführer des Silver Living-Vertriebspartners Öko-Wohnbau SAW einen Forderungskatalog an die neue Regierung. Wolfgang Stabauer findet für die derzeitige gesetzliche Situation deutliche Worte: „Gänzlich unverständlich ist die gesetzliche Regelung, wenn man bedenkt, dass mehrere Bewohner dieselbe Person mit ihrer Pflege beauftragen können. Betreutes Wohnen sollte vom Gesetzgeber mehr unterstützt werden.“ Diesbezüglich fordert man die Regierung auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Walter Eichinger: „Freifinanziertes Betreutes Wohnen wäre in Österreich sowohl bei Investoren als auch Senioren attraktiver, wenn der Gesetzgeber erkennen würde, dass diese Wohnform zukünftig noch mehr an Bedeutung erlangen wird.“ Eine 24-Stunden-Pflegekraft würde die derzeit vorherrschende Lücke in der Betreuung und Pflege von Senioren schließen, die nicht in vollstationären Heimen oder bei der Familie untergebracht werden können. „Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, denn viele Senioren müssten unter Umständen noch gar nicht ins Heim“, so Eichinger, der erklärt, dass durch eine 24-Stunden-Pflege in betreubaren Wohneinheiten auch die Sozialversicherungen profitieren könnten, da betreubares Wohnen nach wie vor günstiger sei als eine stationäre oder teilstationäre Unterbringung. Laut Eichinger und Stabauer sei der Anstieg der Kosten für die öffentliche Hand bereits ein Grund, Betreubares Wohnen zu fördern. Bis 2030 würden rund 30 Prozent der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein. Und, so Eichinger: „Zudem erhalten die Investoren und Betreuungsorganisationen mit einem Upgrading eine größere Planungssicherheit. Ziel muss es daher sein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Betreutes Wohnen zu optimieren.“ Zudem sieht Eichinger Probleme bei der Begriffsdefinition von Betreutem Wohnen. Es gebe zwar die ÖNORM CEN/TS 16118, die diesen Begriff erläutert, allerdings hielten sich zahlreiche Player nicht daran. Der Gesetzgeber sollt daher rasch die einheitliche Begriffsbestimmung bzw. gesetzliche Normierung verlangen - auch um für alle Beteiligten eine Planungssicherheit zu ermöglichen.
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AutorCharles Steiner
Tags
Wohnen
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Politik
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