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Berliner Mietendeckel etwas aufgeweicht
Mietobergrenzen nun zwischen 5,95 und 9,80 Euro.
Die Berliner Landesregierung hat ihre ursprüngliche Pläne für den Mietendeckel etwa abgeschwächt. Die rot-rot-grüne Koalition hat sich nun auf eine Mietobergrenzen je nach Baualtersklasse zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro geeinigt. Zudem soll die gesetzliche Obergrenze nur für fünf Jahre gelten. Grundlage für Mietobergrenzen soll der Mietspiegel von 2013 sein, nicht wie zuletzt geplant der für das Jahr 2011. Der erste Entwurf, der von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher präsentiert wurde sah noch eine Obergrenze von 7,97 Euro vor. Der neue Entwurf sieht nun auch Zuschläge auf die Höchstmiete vor, wenn die Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegt oder wenn in den vergangenen 15 Jahren modernisiert wurde.
Der Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, sieht bei den Änderungen aber keine wesentlichen Verbesserungen. „Es ist erschreckend, wie viel Unvernunft in den Plänen des rot-rot-grünen Senats weiterhin steckt. Es werden Investitionen blockiert, Neubau ausgebremst und noch mehr Bürokratie für die ohnehin schon dysfunktionale Berliner Verwaltung aufgebaut. Der Senat sollte begreifen: Jetzt ist Vernunft statt Ideologie gefragt“, so ZIA-Präsident Andreas Mattner. Er beklagte zudem, dass von einem atmenden Deckel, wie er angekündigt werde, nicht gesprochen werden könne. „Der Deckel sitzt fest. Wenn es im Topf aber kocht, dann explodiert er früher oder später. Von daher ist die vernünftige Lösung, dass in Berlin mehr gebaut werden muss, schnellere Baugenehmigungen ausgesprochen werden müssen und die Bauflächen zügig ausgewiesen werden müssen. Mit einem Mehr an Wohnungen sinken auch die Preise und Mieten, das sind ganz einfache Gesetzmäßigkeiten, die der Senat beachten sollte.“
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AutorStefan Posch
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