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Bestellerprinzip - Fluch oder Segen?
Warum Makler das Bestellerprinzip ablehnen
Wer anschafft, soll auch bezahlen. Seit Jahren wird das sogenannte Bestellerprinzip, wie es in Deutschland bereits umgesetzt worden ist und wonach der Auftraggeber den Makler auch bezahlen soll, von politischer Seite auch für Österreich angedacht. Das war auch Thema beim gestrigen 5 o'clock-Tea im Millennium Tower mit dem stellvertretenden Fachverbandsobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Reinhold Lexer imZwiegespräch mit Chefredakteur Gerhard Rodler. Und klar wurde sofort: Die österreichischen Makler scheinen diesem Prinzip wenig abgewinnen zu können. Denn laut Reinhold Lexer ist das Thema gut geeignet, Populismus betreiben zu können. "Man kann die Situation in Deutschland, wo das Bestellerprinzip angewandt wird, nicht mit jener in Österreich vergleichen", so Lexer, der die Funktion des Maklers als Doppelmakler lieber beibehalten würde: "Nicht nur der, der die Immobilie verkauft oder vermietet bekommt eine Leistung, sondern auch der, der sie abnimmt. Der Makler arbeitet also für beide Seiten", so Lexer.
Auf das Argument, dass das Bestellerprinzip in Deutschland funktioniere, erwiderte der stellvertretende Fachverbandsobmann, dass der Zeitraum zunächst zu kurz wäre, das System in Deutschland valide beurteilen zu können. Zudem seien die Voraussetzungen in Deutschland nicht mit jenen in Österreich vergleichbar.
Dann käme noch eine Prinzipienfrage hinzu: "Als Makler kenne ich zwar den Verkäufer oder Vermieter, nicht aber den Mieter oder Käufer - trotzdem muss ich für beide arbeiten, indem ich entsprechende Informationen bereitstelle und rechtliche Belange abkläre. Damit kommt dem Makler auch eine vermittelnde Rolle zu", so Lexer. Bis dahin arbeitet der Makler allerdings kostenlos - denn die Maklerprovision wird erst bei einem Vertragsabschluss fällig.
Mehr zur Diskussion sehen Sie im [url=http://youtu.be/xzu7Qz3cLFw]Video[/url].
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AutorCharles Steiner
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