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Bestellerprinzip bewährt sich nicht
Erste Erfahrungen aus Deutschland
Seit der Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland vor einem Jahr gilt: Wer den Makler beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Eine Umfrage von ImmobilienScout24 zeigt, dass Eigentümer die komplette Übernahme von Transaktionen durch Immobilienprofis schätzen sowie deren individuelle Leistungspakete. Aber: Knapp die Hälfte der Eigentümer hält das Bestellerprinzip für komplett bzw. weitestgehend praxisuntauglich (49,9 Prozent). Die Mehrheit der befragten Eigentümer meint, dass das Gesetz am tatsächlichen Problem - dem Wohnungsmangel in Großstädten - vorbei gehen würde (59,2 Prozent). Ein Viertel der Befragten ist lediglich der Ansicht, dass das Bestellerprinzip den Mieter in angespannten Wohnungsmärkten entlastet (26,5 Prozent) und eine gerechtere Lösung ist (25,4 Prozent). Entscheiden sich Eigentümer, einen Makler zu beauftragen, so schätzen sie vor allem, dass der Immobilien-Profi die komplette Transaktion übernimmt. Denn die Vermietung einer Immobilie ist sehr aufwändig. Exposes müssen erstellt, das Objekt beworben, Besichtigungen organisiert und eine Auswahl der Interessenten vorgenommen werden. Ebenso ist der Hälfte der befragten Eigentümer die regionale Marktkenntnis eines Maklers wichtig. Die befragten Eigentümer, die aktuell mit Maklern zusammenarbeiten, entscheiden sich trotz des Bestellerprinzips für einen Immobilienprofi, weil dieser eine wichtige Vorauswahl unter den Miet- oder Kaufinteressenten übernimmt. 42 Prozent legen darauf wert. Innerhalb eines Jahres haben damit mehr als 14 Prozent diesen Service stärker schätzen gelernt. (42,4 Prozent 2016 vs. 37,1 Prozent 2015*). Auch Leistungsangebote wie Rundum-Pakete werden positiv wahrgenommen, da die Befragten dies selbst so nicht leisten können (32 Prozent 2016 vs. 22,9 Prozent 2015*). Befragt wurden über 1.000 privat vermietende Eigentümer.
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AutorGerhard Rodler
Tags
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