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Gesetzesänderung drückt BIG-Ergebnis

Hoher Abwertungsbedarf und verspätete Indexierung

Die BIG hat im Vorjahr ein stabiles Ergebnis in Höhe von 676 Millionen Euro nach 683 Millionen erzielt. Aufgrund der Änderung des Bundesimmobiliengesetzes (neue Ausgangsbasis für die Wertsicherung und damit erst einer zeitverzögerten Realisierung der Indexierungen der Mieten sowie zu Unsicherheit bei der Indexierung) ging das Betriebsergebnis jedoch stark, nämlich um 68,6 Prozent auf nur noch 278 Millionen Euro zurück. Ebenso musste der gesamte Immobilienbestand aufgrund der Gesetzesänderung heftig abgewertet werden. Insgesamt schlugen sich die Abwertungen im Konzern mit 471 Millionen Euro zu Buche, davon entfielen 83 Millionen auf die ARE. Diese Ergebnisse haben naturgemäß auch Einfluss auf den Return on Equity, der von 8,7 Prozent auf 2,3 Prozent zurück ging, ebenso wie die Renditen auf das eingesetzte Kapital, welche von 6,6 auf 2,3 Prozent nachgegeben hatte. Dem BIG-Management ist das Kunststück gelungen, trotz der durch die Gesetzesänderungen sich deutlich verschlechterten Zahlen eine weiterhin 200 Millionen Euro hohe Dividende an die Eigentümerin, also die Republik, auszahlen zu können. Das sind nur 30 Millionen weniger als im Jahr davor. Die Mieterlöse lagen übrigens mit 865 Millionen leicht (+1,2 Prozent) über dem Vorjahr, der Umsatz ging wegen weniger Mieterinvestitionen und weniger Verkäufen aus dem Umlaufvermögen um 2,7 Prozent auf 1,075 Milliarden Euro zurück. Der BIG-Konzern verfügt über 7,1 Millionen Euro vermietbare Flächen aufgeteilt auf 2.060 Liegenschaften. Das Portfolio der BIG allein besteht aus 1.492 Liegenschaften (Jahr davor: 1.636) mit rund 5,4 Millionen m² vermietbarer Fläche (auf Basis der Mietverträge) und repräsentiert einen Wert (Fair Value) per Ende 2018 von rund 9,3 Milliarden Euro; 4,3 Milliarden Euro davon entfallen auf Schulen, 3,8 Milliarden Euro auf Universitäten und 1,2 Milliarden Euro auf Spezialimmobilien.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 09. April 2019 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Wohnen
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Österreich
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BIG
Infrastruktur
Tax & Law

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