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Bis zu 30% für Leerstand
Tiroler Landesregierung legte Leerstandsabgabe-Novelle vor
Die Tiroler Landesregierung hat eine Novelle zur Neugestaltung der Leerstandsabgabe in Begutachtung geschickt. Künftig soll die Entscheidung über die Einhebung bei den Städten und Gemeinden liegen. Keine Abgabe bezahlen muss man, wenn sich die Wohnung im eigenen Gebäude befindet, man einen zeitnahen Eigenbedarf nachweisen kann, das Gebäude aus bautechnischen oder rechtlichen Gründen nicht genutzt werden kann oder wenn kein Mieter um den ortsüblichen Mietzins das Objekt anmieten will.
Die Ausnahmen sollen in der Neuregelung größtenteils beibehalten werden. Ein Beschluss dazu soll bei der Landtagssitzung im März 2025 erfolgen. Bei der Abgabenhöhe solllen bis zu 30 Prozent eines vom Land vorgegebenen "Basismietwerts" verlangt werden dürfen. Ein Inkrafttreten sei laut Medienberichten mit 1. Jänner 2026 geplant.
Diesen "Basismietwert" will das Land über eine Verordnung je Gemeinde bestimmen. Eine externe Firma wurde für die Erstellung eines Mietpreisspiegels beauftragt. Zu- und Abschläge je nach Wohnungsgröße sollen möglich sein. Inwieweit der Rahmen von 30 Prozent ausgeschöpft werde, hänge von der Entscheidung in der jeweiligen Gemeinde ab. Die automatische Pflicht für alle Tiroler Gemeinden zur Einhebung einer Leerstandsabgabe würde in der nun vorgelegten Gesetzesnovelle abgeschafft, weil der Wohndruck nicht in allen Kommunen gleich hoch sei. Die Gemeinden sollen künftig auch bei nicht fristgerechter Überweisung der Abgabe eine Registerabfrage machen dürfen, die bisher aus Datenschutzgründen bedenklich gewesen war. Mit der Registerabfrage sollen aber mehr tatsächlich leer stehende Wohnungen bekannt werden, nachdem Eigentümer:innen bisher selbst den Leerstand angeben mussten. Allerdings bleibt die Leerstandsabgabe eine "Selbstbemessungsabgabe". Bis August diesen Jahres sollen laut "TT" nur 1.300 Meldungen eingegangen sein.
Die Ausnahmen sollen in der Neuregelung größtenteils beibehalten werden. Ein Beschluss dazu soll bei der Landtagssitzung im März 2025 erfolgen. Bei der Abgabenhöhe solllen bis zu 30 Prozent eines vom Land vorgegebenen "Basismietwerts" verlangt werden dürfen. Ein Inkrafttreten sei laut Medienberichten mit 1. Jänner 2026 geplant.
Diesen "Basismietwert" will das Land über eine Verordnung je Gemeinde bestimmen. Eine externe Firma wurde für die Erstellung eines Mietpreisspiegels beauftragt. Zu- und Abschläge je nach Wohnungsgröße sollen möglich sein. Inwieweit der Rahmen von 30 Prozent ausgeschöpft werde, hänge von der Entscheidung in der jeweiligen Gemeinde ab. Die automatische Pflicht für alle Tiroler Gemeinden zur Einhebung einer Leerstandsabgabe würde in der nun vorgelegten Gesetzesnovelle abgeschafft, weil der Wohndruck nicht in allen Kommunen gleich hoch sei. Die Gemeinden sollen künftig auch bei nicht fristgerechter Überweisung der Abgabe eine Registerabfrage machen dürfen, die bisher aus Datenschutzgründen bedenklich gewesen war. Mit der Registerabfrage sollen aber mehr tatsächlich leer stehende Wohnungen bekannt werden, nachdem Eigentümer:innen bisher selbst den Leerstand angeben mussten. Allerdings bleibt die Leerstandsabgabe eine "Selbstbemessungsabgabe". Bis August diesen Jahres sollen laut "TT" nur 1.300 Meldungen eingegangen sein.
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
leerstandsabgabe
gemeinden
Tirol
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