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Bund zieht sich aus WBIB zurück
Bundeshaftung wird gestrichen
Einige Zeit war aufgrund der Pläne der neuen Regierungskoalition unklar, wie es mit der WBIB, der von der vorherigen SPÖ/ÖVP-Regierung initiierte Wohnbauinvestitionsbank, weitergehen soll. Durch das Budgetbegleitgesetz hätte die WBIB aufgehoben werden sollen, da der Bund die Haftungsrisiken nicht übernehmen wollte. Diese Pläne wurden sowohl von der Wohnungs- als auch von der gewerblichen Immobilienwirtschaft kritisiert. Jetzt ist zumindest klar, dass die WBIB zwar nicht abgeschafft wird, dennoch zieht sich der Bund aus dem Instrument zurück und streicht die für Bauträger wichtige Bundeshaftung für Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in der Höhe von 500 Millionen Euro. Stattdessen wird die WBIB in die Wohnbaustruktur der Länder integriert. Für Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) könnten die Länder die WBIB zielgerichteter innerhalb einer bestehenden und bewährten Struktur einsetzen, weswegen insgesamt die Haftungen und die Kosten reduziert würden. Die WBIB ist damals als Gelddrehscheibe für den Bau zigtausender zusätzlicher Wohnungen installiert worden, eine im Frühjahr 2015 präsentierte Wohnbauoffensive sah dabei ein Gesamtvolumen von 5,75 Milliarden Euro vor. Die damaligen Ziele mit der WBIB waren, die jährliche Neubauleistung von 17.000 auf 20.000 bis 25.000 Wohneinheiten hochzukurbeln.
Die Koalition hatte zuvor angedacht, die WBIB überhaupt abzuschaffen. Dafür hagelte es Kritik unter anderem vom Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Laut diesem hätten mit den Mitteln der EIB jährlich zusätzlich 6.000 Wohnungen entstehen können.
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AutorCharles Steiner
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