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Causa Wienwert: Swiss Re verurteilt
Zur Deckung von Schäden nicht rechtskräftig verurteilt
Wie Immo7 News am Freitag berichtete wurde die Swiss RE vom Handelsgericht auf die Deckung möglicher Schäden bei der Unternehmensanleihe 3-2017 nicht rechtskräftig verurteilt. Grund der Haftung ist eine Prospekthaftpflichtversicherung, die vor der Wienwert mit dem Versicherungskonzern abgeschlossen wurde.
Das Urteil, das dem immoflash vorliegt, sieht entgegen der Ausführungen der Swiss Re keine Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten des Wienwert-Vorstandes oder wissentlich unrichtige Angaben im Anlagenprospekt. Würde eine laufende Klage der Gläubigervertreter wegen fehlerhaften Angaben im Prospekt stattgegeben werden, etwa wegen des umstrittenen Markenwertgutachtens, dann müsste demnach die Swiss RE die Schäden decken und Anleihegelder zurückzahlen. Im Raum stehen bis zu 4 Millionen Euro.
Auch die Verfahrenskosten des Ex-Wienwert-Vorstandes Stefan Gruze sind von der Versicherung gedeckt. Laut Informationen des immoflash sollen sich diese bis dato auf etwa 800.000 Euro belaufen.
Das Oberlandesgericht hat das Urteil bereits bestätigt. Eine außerordentliche Revision beim OGH steht aber noch aus.
SP
AutorStefan Posch
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