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Änderungen aufgrund der EU-Taxonomie
Druck aus der Mitte der Gesellschaft
Das Thema Nachhaltigkeit & Klimawandel ist auch nach der UN-Klimakonferenz in Glasgow letztes Jahr (COP26) omnipräsent und wird zunehmend zum wesentlichen Treiber unserer Wirtschaft und somit auch der Immobilienbranche. Nun rückt die Regulierung der EU-Taxonomie in den Fokus. Was sind die Rahmenbedingungen solcher und anderer Regel- und Zertifizierungswerke? Und wie sollte sich die Immobilienwirtschaft darauf einstellen? Diesen Fragen ging der MasterTalk Real Estate #18 „Standards für Green Buildings - Was ändert sich durch die EU-Taxonomie und COP26?“ nach, veranstaltet von CoreNet Global (CNG) und der Hochschule Fresenius. Thomas Glatte, Professor für Immobilienwirtschaft an der Hochschule Fresenius und als CNG-Vorstandsmitglied für Aus& Weiterbildung zuständig, hatte hierzu die drei Vorstände des Green Building Councils (GBC) gewonnen - mit Deutschland, Dänemark und Spanien aus unterschiedlichen Ländern. So wurde auch auf die nationalen Besonderheiten eingegangen: Christine Lemaitre, CEO Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) Mette Qvist, CEO Green Building Council Dänemark Bruno Sauer, CEO Green Building Council Spanien Christine Lemaitre gab in ihrem Eingangsstatement einen Überblick über die Entwicklung - ausgehend vom Pariser Klimaabkommen über Glasgow bis zur EU-Taxonomie - und die Zertifizierungssystematik. Um nachhaltiges Bauen anwendbar, messbar und damit vergleichbar zu machen, hat die DGNB ein eigenes Zertifizierungssystem für Gebäude, Innenräume und Quartiere entwickelt - sowohl für Neubauten als auch für Bestandsprojekte. Als Planungs- und Optimierungstool soll das DGNB-System dabei helfen, die Nachhaltigkeit von Bauprojekten zu erhöhen und dazu beitragen, eine ganzheitliche Qualität in Planung, Bau und Betrieb umzusetzen - und so die Zukunftssicherheit von Bauprojekten zu gewährleisten.
Der Zertifizierungsprozess - mit den drei wesentlichen Kriterien: Lebenszyklusbetrachtung, Ganzheitlichkeit und Performanceorientierung - dient der transparenten Qualitätskontrolle. So wird der gesamte Lebenszyklus eines Projekts mit betrachtet - in punkto Umweltauswirkung und Ressourcenverbräuche, aber auch Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten. Die zentralen Nachhaltigkeitsbereiche Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles fließen gleichgewichtet in die Bewertung mit ein.
Der Taxonomie-Plan, als Teil des Green Deals der EU und des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung, solle den Finanzsektor regulieren - ein Haupthebel bei der Steuerung von Investments. Lemaitre: „Immobilien gehören zu den wichtigsten Zielobjekten, in die Kapital investiert wird. Der Green Deal wiederum nimmt die Immobilienwirtschaft als große Branche besonders in den Fokus.
Nachhaltigkeit und der gesetzliche und politische Umgang damit erforderten eine ganzheitliche Herangehensweise. Ein Klassifizierungssystem sollte hier die Richtung vorgeben, über praktikable Tools verfügen, gleichzeitig aber flexibel sein. Daneben räumte Lemaitre auch mit Vorurteilen auf. So sei die EU-Taxonomie kein Rating von guten oder schlechten Unternehmen und gebe auch keine verpflichtenden Investmentlisten vor. Lemaitre beantwortete zudem auch die Kernfrage: „Was macht ein Immobilieninvestment bezogen auf die Taxonomie nachhaltig?“ Hierfür müsse es einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten, während die anderen fünf Ziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürften. Obendrein müssen soziale Schutzmechanismen eingehalten werden.
Bruno Sauer, GBC Spanien, sieht sein Land gegenüber dem Rest Europas weniger als Pionier an. Aber auch hier herrsche eine starke Nachfrage. Zudem fungiere man als Scharnier zwischen öffentlichem Interesse und privatem Markt.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Markt
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