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Das sollten Kreditnehmer jetzt beachten
Corona-Krise und die Folgen:
Anwalt Christoph Urbanek hat einen 10-Punkte-Checkliste für jetzige Handlungsnotwendigkeiten erstellt.
1. Kontakt zu Kreditgeber(n) aufnehmen: Welche Kreditverträge haben Fälligkeitstermine in unmittelbar nächster Zeit, welcher Art sind diese Fälligkeiten und sind diese von der verfügbaren Liquidität bzw. dem Budgetplan des Projektes gedeckt. Existiert eine aktuelle Aufstellung.
2. Finanzierungen fällig bzw. kündbar: Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen in den konkreten Kreditverhältnissen und können daraus Fälligkeiten entstehen? Zu denken ist an die Einhaltung von Finanzkennzahlen, Zusicherungen (Representations and Warranties), Covenants, Milestones/Terminvereinbarungen, etc. Die Anwendung der MAC-Klausel (Verschlechterungen der Gesamtsituation im Kundenumfeld) wird ebenfalls heiß diskutiert und könnte zu einer Verstärkung der Kündigungsmöglichkeiten führen.
3. Sind einzelne Objekte durch Mietausfälle bedroht: Die Mietfortzahlung insbesondere bei Geschäfts- und Büromietflächen wird derzeit heftig diskutiert. Allerlei "Expertenmeinungen" sind derzeit im Umlauf und sind teilweise stark widersprüchlich.
4. Gibt es materielle Bauverzögerungen durch Baustopp: Selbst bei noch in der Zukunft liegenden Terminen kann dies bereits durch weitreichende Formulierungen in manchen Kreditverträgen einen Verzugsfall oder Kündigungsgrund darstellen.
5. Gibt es Kündigungsgründe in den übrigen Projektverträgen: Evtl. sind wiederum Verpflichtungen bzw. Zusicherungen im Kreditvertrag bereits wieder verletzt und stellen einen Verzugsfall oder Kündigungsgrund dar.
6. Besteht Insolvenzgefahr: Und zwar entweder für das Unternehmen selbst, oder einen wesentlichen Projektpartner oder einzelne Projektgesellschaften? Festzuhalten ist, dass die Insolvenz selbst in den Verträgen meist einen Verzugsfall darstellt, aber rechtlich nicht ausschlaggebend ist für die Kündigung des Kreditvertrages. Es können sich aber unter Umständen andere Vertragsverletzungen daraus ergeben.
7. Gibt es Mitarbeiter die auf Kurzarbeit umgestellt werden müssen/sollen: Diese arbeitsrechtliche Spezialmaterie wird gerade durch die aktuelle Gesetzgebung immer wieder verändert und zum Vorteil der Unternehmer verbessert, evtl. haben sich in den letzten Tagen hier Anwendungspunkte ergeben.
8. Sind die steuerlichen Maßnahmen ergriffen worden: Wurden sämtliche steuerlichen Handlungen vorgenommen, wie insbesondere Stundungen, Senkungen etc. Wurde dazu bereits ein Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer geführt und was sind seine Empfehlungen?
9. Ist ein Zugriff auf den Krisenbewältigungsfonds möglich bzw. sinnvoll: Gibt es die Möglichkeit für das Unternehmen bzw. einzelne Projekte zusätzliche Liquidität durch Mittel aus dem speziell geschaffenen COVID19-Fonds zu generieren, und damit die Fortführung des Projektes sicherstellen.
10. Woran hab ich noch nicht gedacht: Vielleicht gibt es ja noch weitere wichtige Themen wie Datenschutz, Force Majeure Klauseln, sonstige Finanzierungen im Projekt (wie Mezzaninkapital, Crowd Funding, Anleihen etc), Versicherungen, etc. Haben Vertragspartner sich dazu schon gemeldet oder müssen verständigt werden?
Im übrigen gilt: Gemeinsam schaffen wir das.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Markt
Tax & Law
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