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Mietpreisbremse grundgesetzkonform

Deutsches Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken

Die 2015 in Deutschland eingeführte Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz, urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichen Entscheid. Ausgangspunkt für den Beschluss war eine Beschwerde einer Vermieterin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin, die damit abgewiesen wurde. Die beschlossenen Regelungen würden, so das deutsche Höchstgericht, weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit noch dem allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen, heißt es in dem Urteil. Weiters liege es "im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken." Diesbezüglich sei eine Mietpreisregulierung ein verfassungsrechtlich geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 20. August 2019 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


CS
AutorCharles Steiner
Tags
Wohnen
International
Deutschland
Markt
Tax & Law
Mietpreisbremse
grundgesetz
verfassung

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