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Deutsche Wohnen mit eigenem Mietdeckel
Selbstverpflichtung für Verbesserung auf dem Wohnungsmarkt
Der größte Berliner Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat auf die Diskussionen über ein Mietendeckel-Gesetz in Berlin mit einer Selbstverpflichtung reagiert. Anfang Juni wurden die Eckpunkte für einen Mietendeckel in Berlin veröffentlicht. Bis Oktober soll das Gesetz erarbeitet sein. Deutsche Wohnen kündigt nun etwa an, die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so zu erhöhen, dass sie maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes beträgt. Auch die Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel werden so begrenzt, dass ein Haushalt maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss - selbst wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde. Zudem will Deutsche Wohnen jede vierte neu zu vermietende Wohnung an Mieter vergeben, die einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
„Mit unserer freiwilligen Selbstverpflichtung setzen wir ein Signal. Eine Wohnung ist und bleibt ein besonderes Gut. Wir wollen die Situation auf dem deutschen Mietmarkt verbessern und werden die Einkommens- und Lebensverhältnisse unserer Mieter künftig stärker berücksichtigen“, begründet Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Wohnen, die Maßnahmen. Die Mieter, die wirklich Unterstützung benötigen, müssten im Mittelpunkt der Konzepte zur Mietenregulierung stehen. Pauschale und sehr weitreichende Eckpunkte, wie sie der Berliner Senat Mitte Juni vorgelegt hat, sind laut Zahn „langfristig völlig kontraproduktiv“. „Das vollständige Einfrieren der Mieten würde dem Berliner Immobilienmarkt für Neubau und notwendige Bestandsinvestitionen die Luft abdrücken - denn Mietendeckel ist gleich Investitionsdeckel“, argumentiert Zahn. Die Selbstverpflichtung, die nicht rückwirkend gilt, tritt ab dem 1. Juli 2019 in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre. Sollten weitere regulatorische Eingriffe in das Mietrecht in Kraft treten, behält sich Deutsche Wohnen vor, die Erklärung zurückzunehmen.
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AutorStefan Posch
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