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Kritik an Bestellerprinzip bei Kauf

Geplante Verschärfung in Deutschland unter Beschuss

Die deutsche Bundesjustizministerin Katarina Barley hatte kürzlich angekündigt, das Bestellerprinzip für Makler zu prüfen. Die Maklergebühren könnten bald verpflichtend vom Immobilienverkäufer bezahlt werden. Diese Vorgehensweise kritisiert Wulff Aengevelt, Geschäftsführender Gesellschafter von Aengevelt Immobilien, in einem Kommentar scharf. Mit dem als Alibi vorgeschobenen Argument, Wohnen für breite Kreise erschwinglicher zu machen, sei es zunächst zur Einführung der Mietpreisbremse sowie des Bestellerprinzips bei Wohnungsvermietungen gekommen. Beide Maßnahmen habe das Wohnungsangebot nicht um eine einzige Einheit vergrößert, sondern die Erhaltungs-, Nachqualifizierungs- und Wohnungsneubaubereitschaft bundesweit und insbesondere in mit peisauskömmlichem Wohnungsangebot chronisch unterversorgten Wachstumsregionen noch erkennbar verringert. „Uneinsichtig zündet das Bundesjustizministerium nun dennoch die nächsten Nebelkerzen mit Ankündigung der Verschärfung der Mietpreisbremse und Plänen zur Einführung des Bestellerprinzips auch beim Immobilienkauf“, so Aengevelt. Zeitnah wirksame Hilfe könne nur ein für breite Kreise gezielt miet- und kaufpreisgerechtes Wohnungs(über)angebot gewährleisten. Aengevelt sieht auch einen Eingriff in das „Grundgesetz geschützte Vertragsfreiheit der Kontrahenten“. „Den Makler von Gesetzwegen zukünftig prinzipiell zum einseitigen und damit weisungsgebundenen Vertriebs-“Knecht„ eines “Bestellers„ zu machen, ist gerade aus dem Bundesjustizministerium ein eklatanter Eingriff in bewährte Marktabläufe und damit als Fehlgriff klar abzulehnen“, so Aengelvelt weiter, der den Staat als Preistreiber ansieht und als Beispiel Grunderwerbsteuererhöhungen um bis zu 86 Prozent von seinerzeit 3,5 auf 6,5 Prozent in einigen Bundesländersn nennt.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 21. August 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Investment
International
Deutschland
Markt
Maklergebühr
Bestellerprinzip
aengevelt

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