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Die Richtigen schützen!
Zwei derzeit im Justizministerium in Ausarbeitung befindliche Pläne, nämlich die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie die Einführung des Bestellerprinzips, beschäftigen die Immobilienbranche.
Die wesentlichen Ziele dieser beiden Vorhaben - z.B. eine leichtere Entscheidungsfindung innerhalb der Wohnungseigentumsgemeinschaft - werden von den Beteiligten prinzipiell geteilt, doch zeigt sich wieder einmal: Es geht um die Ausgestaltung der Details unter den wohlklingenden Überschriften. Denn nur dann lassen sich Zustände wie in Deutschland vermeiden und es wird verhindert, dass eine Minderheit über die Mehrheit bestimmt bzw. kleinere EigentümerInnen aus ihrem Eigentum gedrängt werden.
##WEG-Reformpläne
Den Reformplänen rund um das WEG ist der grüne Fingerabdruck deutlich abzulesen: Da geht es einerseits um die Implementierung eines "Right to Plug", damit Wohnungseigentümer für ihr Elektrofahrzeug unter erleichterten Bedingungen eine Elektro-Ladestation errichten können. Abgesehen von den möglichen Gefahren, die von solchen Anlagen ausgehen - etwa ein Brand in einer Garage, wie er sich im Sommer beim Laden des Akkus entfacht hatte - sind Fragen der Tragung diverser Folgekosten nicht geklärt. Andererseits geht es um die Schaffung erleichterter Beschlusserfordernisse der Eigentümergemeinschaft, die dazu führen können, dass von einer Minderheit Maßnahmen forciert werden, die viel Geld kosten, sich am Ende des Tages als unwirtschaftlich erweisen und zu überhöhten und langandauernden Zahlungen der Eigentümergemeinschaft führen.
Derartige Lockerungen begünstigen finanzstarke EigentümerInnen und benachteiligen kleine und weniger potente EigentümerInnen wie zum Beispiel PensionistInnen, die aus ihrem Eigentum gedrängt werden, obwohl die Eigentumswohnung als "mietzinssparend" im Alter bzw. als "Zubrot" zur Pension eingeplant war. Diese Menschen bekommen auch kaum mehr einen Kredit. Betroffen sind aber auch junge Menschen, insbesondere Familien, die gerade eine Wohnung angeschafft haben und dementsprechend über keine Reserven verfügen.
Natürlich muss es in Zukunft einfacher werden, Entscheidungsfindungen innerhalb der Eigentumsgemeinschaft zu erleichtern, gerade unter dem Aspekt der immer stärkeren Digitalisierung. Eine derartige Machtkonzentration in den Händen von einigen Wenigen kann und darf aber nicht die Lösung sein. Das würde nur finanzstarke Investoren begünstigen und ist aus unserer Sicht klar eigentumsfeindlich.
##Bestellerprinzip
Aus dem Plan, der mit der Einführung des Bestellerprinzips umgesetzt werden sollte - dass derjenige für die Vermittlung zahlt, der diese auch in Auftrag gegeben hat - wird mittlerweile leider eine ideologische Hexenjagd gegen EigentümerInnen betrieben.
Sollte das Bestellerprinzip nach dem Vorbild Deutschlands (2015) eingeführt werden, wonach automatisch die VermieterInnen sämtliche Vermittlungsleistungen zahlen müssen, selbst wenn die Mieterseite den Suchauftrag gegeben hat und ohne Möglichkeit, diese Kosten über höhere Mieten wieder hereinzubekommen, hat das besonders bei stark nachgefragten günstigen Mietwohnungen jene Folgen, die in Deutschland seither leider Realität sind: Massenbesichtigungen von Mietobjekten mit mehreren hundert TeilnehmerInnen, ein Wildwuchs aus oft dubiosen Ablöseforderungen und -zahlungen zwischen Vor- und NachmieterInnen sowie die fehlende Beratung durch fach- und rechtskundige MaklerInnen, die bisher die Interessen beider Parteien wahrgenommen haben. Das ist unfair den EigentümerInnen gegenüber, schützt die Falschen und ist wiederum klar eigentumsfeindlich!
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AutorMartin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB)
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