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Doch kein so großer Wohnbedarf?
Innsbruck kontra Land Tirol
Die Tiroler Landesregierung hat die von der Stadt Innsbruck gewünschte Verordnung eines Wohnungsnotstandes jetzt gestoppt. Laut Tiroler Tageszeitung habe das Land keine objektiven Kriterien für einen zu hohen nicht erfüllbaren Wohnbedarf erkannt. Die Quote hierfür liegt bei zwei Prozent. Innsbruck hatte demnach vor rund zwei Jahren einen entsprechenden quantitativen Wohnungsfehlbestand gemeldet.
Tatsächlich stehen 3,5 Hektar bereit, die für Wohnzwecke noch gewidmet werden könnten.
Damit wird das seit 1974 bestehende Bodenbeschaffungsgesetz wieder nicht angewendet, wie es derzeit aussieht. Dieses noch nie angewandte Gesetz ermöglicht es etwa, in Kaufverträge für Baugrundstücke einzutreten und in letzter Konsequenz sogar zu Enteignungen zu greifen. Das wäre dann der Fall, wenn Eigentümer weder verkaufen, noch ein Baurecht einräumen. Also als Vorhaltefläche behandeln. Aber selbst wenn der Preis nach Expertenmeinung zu hoch veranschlagt worden wäre, könnte diese nun nicht zustande gekommene Verordnung greifen.
Tatsächlich stehen 3,5 Hektar bereit, die für Wohnzwecke noch gewidmet werden könnten.
Damit wird das seit 1974 bestehende Bodenbeschaffungsgesetz wieder nicht angewendet, wie es derzeit aussieht. Dieses noch nie angewandte Gesetz ermöglicht es etwa, in Kaufverträge für Baugrundstücke einzutreten und in letzter Konsequenz sogar zu Enteignungen zu greifen. Das wäre dann der Fall, wenn Eigentümer weder verkaufen, noch ein Baurecht einräumen. Also als Vorhaltefläche behandeln. Aber selbst wenn der Preis nach Expertenmeinung zu hoch veranschlagt worden wäre, könnte diese nun nicht zustande gekommene Verordnung greifen.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Innsbruck
wohnbau
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