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Durchbruch beim Dachausbau
Ab 2014 wird Erdbebennorm gelockert
Der jahrelange de-facto-Stillstand und – schlimmer noch – die totale rechtliche Verunsicherung beim Dachbodenausbau in Wien hat ein Ende.
Anfang 2014 soll eine Novelle der Wiener Bauordnung in Kraft treten, die neben neuen Regelungen über Balkonbau und Kfz-Stellplatz vor allem Erleichterungen für den Dachgeschoßausbau bringen soll. Bedingt durch strenge Regelungen betreffend die Erdbebensicherheit von Gebäuden sowie das zulässige Höchstgewicht von Aufbauten waren Ausbauarbeiten unterm Dach in den vergangenen Jahren schwierig zu realisieren. Das soll sich künftig ändern: So gelten Dachgeschoßausbauten für Wohnzwecke nicht mehr als Zubau sondern als „Änderung von Bauwerken“. Voraussetzung: Die Wohnraumschaffung darf lediglich durch „Aufklappung“ des bestehenden Daches um 45° erfolgen. Auf diese Weise können besser nutzbare Wohnflächen durch ein Mehr an Raumhöhe geschaffen werden. Sogar ein zweiter Stock ist durch die Erhöhung der Dachneigung möglich. Aufgrund der bisherigen Vorgaben wurden Ausbauarbeiten unterm Dach zumeist in Leichtbauweise umgesetzt. Diese mussten lediglich innerhalb des Umrisses des bestehenden Daches stattfinden und durften eine Maximalbelastung des Altbestandes von 720 kg pro Quadratmeter nicht überschreiten. Ein Ingenieurbefund über den Ist-Zustand des Gebäudes war ausreichend für die Bewilligung. Im Gegensatz dazu mussten bei Arbeiten in Massivbauweise meist Verstärkungsmaßnahmen vorgenommen werden. Diese Richtlinien fallen bei einer Aufklappung weg. So sind nun auch massive Dachgeschoßausbauten möglich. Ein weiteres Novum, das die neue Bauordnung mit sich bringt, ist die Befristung der Baulandwidmung auf einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren. Kommt es in dieser Zeit zu keiner Baubewilligung, soll die Widmung verfallen. Zwei Drittel der Befragten sind sich einig, dass dies zu einer rascheren Umsetzung von Bauvorhaben führen wird.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wien
Wohnen
Bauen
Innovation
Markt
Tax & Law
Dachausbau
Bauordnung
Erdbeben
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