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Breite Front für umfassende WEG-Reform
EHL Wohnen sieht WEG als Modernisierungsbremse
Nach dem gestrigen Immoflash-Artikel formiert sich innerhalb der Branche eine breite Front für eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), um Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand zu erleichtern. Die von der Bundesregierung angekündigten Erleichterungen für Klimaanlagen und Außenbeschattungen seien zwar positiv zu bewerten, griffen jedoch zu kurz, heißt es etwa vonseiten EHL Wohnen. Um den historischen Gebäudebestand dauerhaft fit für veränderte klimatische Bedingungen und heutige Wohnbedürfnisse zu machen, müssten rechtliche Hürden auch bei anderen Umbaumaßnahmen fallen.
Karina Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen, weist darauf hin, dass neben Hitzeschutzmaßnahmen vor allem der nachträgliche Anbau privater Freiflächen wie Balkone und Terrassen häufig an bürokratischen Auflagen und Veto-Rechten scheitere. Derzeit könne jeder Miteigentümer Verbesserungen ohne Angabe von Gründen blockieren, selbst wenn keine eigene Beeinträchtigung vorliege. Schunker plädiert daher für eine Beweislastumkehr: Miteigentümer sollten Vorhaben nur dann beeinspruchen können, wenn sie eine konkrete Beeinträchtigung nachweisen.
„Um in Zukunft zeitgemäßes Wohnen, auch unter dem Aspekt der zunehmenden Erwärmung, im historischen Wohnungsbestand unserer Städte zu ermöglichen, brauchen wir eine umfassende Reform statt punktueller Verbesserungen“, betont Schunker. Zudem fordert EHL eine Anpassung bei behördlichen Auflagen zur Stadtbilderhaltung. Der Schutz des historischen Erscheinungsbildes dürfe im 21. Jahrhundert eine Steigerung der Wohnqualität für Bewohner nicht länger verhindern.
Karina Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen, weist darauf hin, dass neben Hitzeschutzmaßnahmen vor allem der nachträgliche Anbau privater Freiflächen wie Balkone und Terrassen häufig an bürokratischen Auflagen und Veto-Rechten scheitere. Derzeit könne jeder Miteigentümer Verbesserungen ohne Angabe von Gründen blockieren, selbst wenn keine eigene Beeinträchtigung vorliege. Schunker plädiert daher für eine Beweislastumkehr: Miteigentümer sollten Vorhaben nur dann beeinspruchen können, wenn sie eine konkrete Beeinträchtigung nachweisen.
„Um in Zukunft zeitgemäßes Wohnen, auch unter dem Aspekt der zunehmenden Erwärmung, im historischen Wohnungsbestand unserer Städte zu ermöglichen, brauchen wir eine umfassende Reform statt punktueller Verbesserungen“, betont Schunker. Zudem fordert EHL eine Anpassung bei behördlichen Auflagen zur Stadtbilderhaltung. Der Schutz des historischen Erscheinungsbildes dürfe im 21. Jahrhundert eine Steigerung der Wohnqualität für Bewohner nicht länger verhindern.
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AutorStefan Posch
Tags
EHL
Reform
Wohnen
WEG
Klimaanlagen
Balkone
karina schunker
Modernisierung
Wohnungseigentumsgesetz