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Keine Erbpacht bei Altmieten mehr

Absage an versuchten Brückenschlag:

Das heftige Ringen rund um ein neues Mietrecht hat zu einer weiteren kammerinternen massiven Verwerfung geführt. Der angesehene Berufsgruppensprecher Immobilienmakler in der Wirtschaftskammer Michael Pisecky ist per 30. Juni zurück getreten. Dem voraus gingen Recherchen von immoflash über ein parteiübergreifendes Positionspapier von einzelnen Immobiilienunternehmern. Pisecky wollte gegenüber immoflash weder zu diesem Rücktritt, noch zu dem bezugnehmenden Positionspapier Stellung nehmen. Das immoflash in voller Länge vorliegende Papier hätte freilich das Zeug gehabt, den gordischen Knoten im mehrere Jahrzehnte andauernden Streit um ein neues Mietrecht zu lösen. Die Eckpunkte: Über zehn bis 15 Jahre das Heranführen der Mieten in den Altmietverträgen auf zumindest 75 Prozent des aktuellen Mietreferenzwertes. Damit wäre die Zweiklassengesellschaft bei den Mietern - hier die privilegierten Altmieter mit Superminimieten und da die benachteiligen (meist jungen, einkommensschwächeren) Neumieter zum Marktniveau zumindest entschärft worden. Diesen Punkt hätten wohl sowohl Mieter wie Vermieter begrüßt. Bemerkenswert bei diesem Positionspapier war, dass es sich wie ein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss liest, mit dem Ziel, ein einfaches und transparentes Mietrecht für alle zu schaffen. Demnach hätte es auch keine Teilanwendungsbereiche mehr geben sollen. Da es nur mehr einen Anwendungsbereich geben hätte sollen, hatte man sich Abschläge bei Befristungen einfallen lassen, und zwar in Form eines mietfreien Jahres. Bei drei Jahre Mietdauer wäre somit ein Nachlass von 33 Prozent gewährt worden, bei zehn Jahren nur mehr zehn Prozent. Und alles nur, wenn der Mietvertrag nicht rechtzeitig verlängert wird. Das interne Papier nennt sich „Überlegungen zur Neugestaltung des Mietrechtsgesetz in Österreich“ und wurde von einem „Arbeitskreis aus den Fraktionen Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband und Wirtschaftsbund innerhalb der Fachgruppe der Wiener Immobilien-und Vermögenstreuhänder“ verfasst. Ihm gehörten Michael Pisecky, sein Stellvertreter Christian Hrdliczka, Geschäftsführer Rudolf North sowie die Ausschussmitglieder Herbert Tomasetig, Markus Reithofer, Christian Alfons und Hans Jörg Ulreich an. Als Ausgangspunkt für die Mietzinsbildung soll ein Referenzwert auf Basis z.B. des Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer oder dem Immobilienpreisindex der Statistik Austria dienen. Die Lage wird über den entsprechenden Zählsprengel ermittelt. Je nach Wohnungsausstattung soll es Zu- und Abschläge geben. Eine freie Mietzinsbildung soll es nur noch für Objekte mit über 130 m² Wohnfläche oder Luxuswohnungen geben. Als Begleitmaßnahme zur MRG-Novelle wird auch eine Baulandmobilisierungsabgabe vorgeschlagen. Sollte ein zu Wohnbau gewidmetes Grundstück zehn Jahre lang nicht bebaut werden, soll eine Leerstandsabgabe geleistet werden. Bedauerlicherweise fand die Initiative, einen für Mieter wie Vermieter annehmbaren Kompromiss auf den Tisch zu legen, in der Kammer sichtlich wenig Freunde. Gerade außerhalb Wiens formierte sich Widerstand. Wenn dieser Kompromissvorschlag aber nun tatsächlich in der Versenkung verschwinden sollte, könnte das Ringen um eine Lösung im Mietrechtsstreit wohl weitere Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Zum Schaden der Vermieter sowie der jungen Neumieter.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 03. Juli 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler und Stefan Posch
Tags
Wohnen
Markt
Mrg
Miete
Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

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