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EFH-Verkäufe nehmen Fahrt auf
2024 knapp 20 Prozent mehr Häuser verkauft
Die Verkäufe von Einfamilienhäuser nehmen schon wieder richtig Fahrt auf. Der Re/Max-ImmoSpiegel 2024, der in Zusammenarbeit mit IMMOunited erstellt wurde, zählt bei den Transaktionen von Häusern im Verlgeich zum Jahr 2023 ein Plus von 1.591 Einheiten (+19,4 Prozent), die Zahlen sind somit mit 9.812 Stück wieder auf dem Level von 2022. Der Gesamtwert steigt bei nahezu konstanten Preisen um +597 Mio. Euro auf 3,88 Mrd. Euro. Die Transaktionszahlen von Wohnungen sind zwar noch einstellig negativ, aber mit einem erheblich besseren Trend als 2023. Auch Zinshäuser haben sich 2024 umsatzmäßig wieder erholt: +3,5 Prozent sind noch kein Aufreger im Vergleich zum Absturz um -52,0 Prozent vom Jahr 2023, aber ein möglicher Anfang einer Erholungsphase. Die Menge war mit -26,1 Prozent noch erheblich rückläufig, aber 370 Einheiten entsprechen dem Niveau der Jahre 2019 bis 2021. Nur die Gewerbeimmobilien zeigen mehrheitlich nach unten. In Summe sind rund acht Prozent weniger Verbücherungen und Immobilienumsatz noch kein Aufschwung, aber der Rückgang beläuft sich nicht einmal mehr auf ein Drittel von dem des Jahres 2023.
„Das Ende der KIM-Verordnung mit Ende Juni 2025 nährte die Hoffnung auf spürbare Verbesserung bei der Finanzierung von Immobilien. Allerdings hat das Finanzmarktstabilitätsgremium am 26. Februar 2025 eine Leitlinie für die Banken für die Vergabe von Immobilienfinanzierungen beschlossen. Diese Leitlinien entsprechen den Kriterien wie sie in der KIM-Verordnung erlassen wurden. Es werden weiterhin starr eine Beleihungsquote von maximal 90 Prozent, eine Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent und eine Laufzeit von maximal 35 Jahren zwar nicht mehr verordnet, aber immer noch dringend empfohlen“, erläutert der Managing Director von Re/Max Austria, Bernhard Reikersdorfer. „Wie bisher würde auch weiterhin eine Haushaltsrechnung, die eine höhere individuelle Leistbarkeit - zum Beispiel aufgrund des verfügbaren freien Einkommens - beweist, in der Regel keine Berücksichtigung finden. Diese Vorgehensweise lässt befürchten, dass es kaum Verbesserungen für die Konsumenten bei der Kreditvergabe geben wird. Dies ist definitiv ein Schritt in die falsche Richtung.“ „Irgendjemand wird auf jeden Fall enttäuscht sein, entweder das Gremium, weil sein Rat nicht befolgt wird, oder die Konsumenten, weil sich ihre Kreditvergabesituation nicht wie angekündigt und erwartet verbessert“, prognostiziert Anton Nenning, Re/Max Austria Head of Research.
Die Ankündigung eines bundeseinheitlichen Wohnbaukreditprogramms für junge Menschen ist auf jeden Fall zu begrüßen. „Die Schaffung von Eigentum während der Berufszeit muss unbedingt gefördert werden - Eigentum bedeutet mehr frei verfügbares Einkommen in der Pension und schützt gleichzeitig vor Altersarmut. Jetzt gilt es abzuwarten, wann und in welcher Form die Ankündigung der Regierung auch tatsächlich umgesetzt wird“, meint Reikersdorfer. „Es muss allerdings im gleichen Atemzug auch dringend in die Schaffung von neuem Wohnraum intensiviert werden. Wir brauchen bei steigender Nachfrage nach Wohnraum dringend mehr Angebot, damit massive Preissteigerungen aufgrund einer Angebotsknappheit in Zukunft hintangehalten werden“, so Reikersdorfer.
„Das Ende der KIM-Verordnung mit Ende Juni 2025 nährte die Hoffnung auf spürbare Verbesserung bei der Finanzierung von Immobilien. Allerdings hat das Finanzmarktstabilitätsgremium am 26. Februar 2025 eine Leitlinie für die Banken für die Vergabe von Immobilienfinanzierungen beschlossen. Diese Leitlinien entsprechen den Kriterien wie sie in der KIM-Verordnung erlassen wurden. Es werden weiterhin starr eine Beleihungsquote von maximal 90 Prozent, eine Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent und eine Laufzeit von maximal 35 Jahren zwar nicht mehr verordnet, aber immer noch dringend empfohlen“, erläutert der Managing Director von Re/Max Austria, Bernhard Reikersdorfer. „Wie bisher würde auch weiterhin eine Haushaltsrechnung, die eine höhere individuelle Leistbarkeit - zum Beispiel aufgrund des verfügbaren freien Einkommens - beweist, in der Regel keine Berücksichtigung finden. Diese Vorgehensweise lässt befürchten, dass es kaum Verbesserungen für die Konsumenten bei der Kreditvergabe geben wird. Dies ist definitiv ein Schritt in die falsche Richtung.“ „Irgendjemand wird auf jeden Fall enttäuscht sein, entweder das Gremium, weil sein Rat nicht befolgt wird, oder die Konsumenten, weil sich ihre Kreditvergabesituation nicht wie angekündigt und erwartet verbessert“, prognostiziert Anton Nenning, Re/Max Austria Head of Research.
Die Ankündigung eines bundeseinheitlichen Wohnbaukreditprogramms für junge Menschen ist auf jeden Fall zu begrüßen. „Die Schaffung von Eigentum während der Berufszeit muss unbedingt gefördert werden - Eigentum bedeutet mehr frei verfügbares Einkommen in der Pension und schützt gleichzeitig vor Altersarmut. Jetzt gilt es abzuwarten, wann und in welcher Form die Ankündigung der Regierung auch tatsächlich umgesetzt wird“, meint Reikersdorfer. „Es muss allerdings im gleichen Atemzug auch dringend in die Schaffung von neuem Wohnraum intensiviert werden. Wir brauchen bei steigender Nachfrage nach Wohnraum dringend mehr Angebot, damit massive Preissteigerungen aufgrund einer Angebotsknappheit in Zukunft hintangehalten werden“, so Reikersdorfer.
SP
AutorStefan Posch
Tags
Re/Max-ImmoSpiegel
Bernhard Reikersdorfer
Einfamilienhäuser
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