immoflash.at
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Kommt es zu einer Verbandsklage?
AK macht gegen Makler mobil
In vielen handgestrickten und über längere Zeit verwendeten Makler-AGB finden sich Formulierungen, die den Anforderungen des KSchG nicht mehr entsprechen. Das nimmt die AK seit einiger Zeit zum Anlass - wieder einmal - scharf gegen die Makler zu schießen. Seit Wochen schon laufen erste Abmahnverfahren gegen einzelne Makler.
Dabei wird etwa auch die Vermischung von Kauf- bzw. Mietanbot (gerichtet an den Abgeber) mit der Vereinbarung/Bestätigung der Provision in einem Formular beanstandet.
Generell wird die ausreichende Bestimmtheit eines Kauf- bzw. Mietanbots angezweifelt (im Hinblick auf mögliche offene Themen, die erst im Kauf- bzw. Mietvertragsentwurf ersichtlich sind), was die Verbindlichkeit in Frage stellen könnte. Die Kostentragung bei der Mietvertragsvergebührung wird in Frage gestellt.
Dabei wären eigene AGB eines Maklerunternehmens gar nicht erforderlich, wenn die von ÖVI erstellten und von der WKO empfohlenen Maklerformulare (Maklervertrag mit dem Interessenten, Alleinvermittlungsauftrag, Schlichter Maklervertrag, Nebenkostenübersichten) in der aktuellen Fassung verwendet werden, so die Wiener Wirtschaftskammer.
Das Meiste sei ohnehin schon über das MaklerG oder die Immobilienmakler-VO geregelt. Besondere Vereinbarungen, die einem Unternehmen wichtig sind, sollten im Maklervertrag aufgenommen werden (zB betreffend Zulässigkeit von Gemeinschaftsgeschäften).
Bei den Kauf-bzw. Mietanboten ist die Sachlage komplexer: Oft enthalten diese Anbotsformulare jahrzehntelang überkommene Formulierungen, die dem heutigen KSchG nicht mehr entsprechen. Eine Unterwerfungserklärung wäre laut Wirtschaftskammer zu empfehlen. Auch die „physische Trennung“ von Anbot und Bestätigung der mit dem Interessenten schon mündlich bzw. schlüssig getroffenen Provisionsvereinbarung wird von der Wirtschaftskammer nicht abgelehnt.
In den anderen Themenbereichen könnte es aber, so erfuhr immoflash, durchaus in absehbarer Zeit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Form eines Verbandsklageverfahrens kommen.
Darüber hinaus werde die Erarbeitung von Musteranboten für Einfamilienhäuser, Wohnung und Baugrundstück durch eine externe RA Kanzlei oder ein Konsortium von Rechtsanwälten sondiert.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
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