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Erneuerbare-Energien-Richtlinie bestätigt
Die Treibhausgasemissionen müssen bis 2030 um 48 Prozent sinken
Heute hat der Rat der EU die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bestätigt. Ihr Ziel ist, den Anteil alternativer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Zielvorgaben für Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte sind in der Regelung enthalten. Sie ist Teil des EU-Klimapakets "Fit for 55". Ziel ist eine klimaneutrale EU bis 2050, um die Folgen der Erderhitzung einzudämmen. Enthalten ist auch ein zusätzliches Richtziel von 45 Prozent. Dieses "Top-up" soll durch freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Laut Medienberichten sieht die neue Regelung im Verkehrsbereich für die Mitgliedstaaten zwei mögliche Zielvorgaben vor: Entweder soll die Treibhausgasintensität durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger bis 2030 um 14,5 Prozent sinken oder der Endenergieverbrauch bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energiequellen von mindestens 29 Prozent erreichen. Die Industrie muss ihren Einsatz erneuerbarer Energie jährlich um 1,6 Prozent erhöhen. Der Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden soll bis 2030 mindestens 49 Prozent ausmachen.
In der Regelung sind auch beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie vorgesehen, beispielsweise für Photovoltaik- oder Windparks. Der Einsatz erneuerbarer Energieträger soll so im Rahmen des REPowerEU-Plans gesteigert und die darin angestrebte Unabhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen vorangebracht werden.
Die Richtlinie wurde damit offiziell angenommen. Sie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Laut dem im Sommer präsentierten Entwurf des Nationalen Energie-und Klimaplans (NEKP) würde Österreich die EU-Klimazielsetzungen derzeit noch klar verfehlen. Mit den nationalen Plänen müssen alle EU-Staaten ihren Weg zu den gemeinsamen Zielen der EU beschreiben. Für Österreich bedeutet das: Die Treibhausgasemissionen außerhalb des EU-Emissionshandels müssen bis 2030 um 48 Prozent gegenüber 2005 sinken.
In der Regelung sind auch beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie vorgesehen, beispielsweise für Photovoltaik- oder Windparks. Der Einsatz erneuerbarer Energieträger soll so im Rahmen des REPowerEU-Plans gesteigert und die darin angestrebte Unabhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen vorangebracht werden.
Die Richtlinie wurde damit offiziell angenommen. Sie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Laut dem im Sommer präsentierten Entwurf des Nationalen Energie-und Klimaplans (NEKP) würde Österreich die EU-Klimazielsetzungen derzeit noch klar verfehlen. Mit den nationalen Plänen müssen alle EU-Staaten ihren Weg zu den gemeinsamen Zielen der EU beschreiben. Für Österreich bedeutet das: Die Treibhausgasemissionen außerhalb des EU-Emissionshandels müssen bis 2030 um 48 Prozent gegenüber 2005 sinken.
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
energie
Österreich
EU
Erneuerbare-Energie-Richtlinie
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