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Fehlinfo zu Heizungstausch

Ministeriums-Website führte zu Falschinformation

Wer sich bei der Einholung von Fachinformationen auf die Website des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verlässt, kann schon mal auf einen falschen Weg geleitet werden. Zumindest bei einem Artikel im neuen Magazin "Haus & Verwaltung" war das unlängst der Fall. Denn scheinbar wurden die Informationen auf der Bundesministeriums-Seite - zumindest in diesem Fall - nicht aktuell gehalten. 

In dem Beitrag zum Thema Heizungstausch wurde geschrieben, dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) einen verpflichtenden Heizungstausch bis 2040 vorsieht. Diese geplante Maßnahme wurde allerdings nicht umgesetzt und das überarbeitete EWG sieht keine sofortigen Austauschpflichten vor, sondern ledeglich Förderungen und Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme vor.

Das Magazin übernahm die Informationen der Ministeriums-Website (https://infothek.bmimi.gv.at/erneuerbaren-waerme-gesetz-ewg-ab-2023-keine-gasheizungen-in-neubauten/). Das war freilich ein Fehler. Eine spannende Erkenntnis: Auch bei fachlichen Informationen durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur ist ein Doppelcheck nicht verkehrt.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 16. Juni 2025 - zuletzt bearbeitet am 16. Juni 2025


RR
AutorRobert Rosner
Tags
Hausverwalter
Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Heizsysteme
Haus & Verwaltung

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