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Erste Enteignung in Berlin

Premiere für Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Das Vorhaben, Wohnungen zu enteignen, ist schon länger ein heiß diskutiertes Thema in der deutschen Hauptstadt. Nun wurde erstmals von dem im April 2018 in Kraft getretenen Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz Gebrauch gemacht und ein Wohnhaus vorübergehend enteignet. Laut eines Berichtes von Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat der Bezirk Steglitz-Zehlendorf in Absprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das seit langem unbewohnbare Mehrfamilienhaus Hindenburgdamm/Ecke Gardeschützenweg an einen Treuhänder übergeben, es soll jetzt saniert werden. Die Sanierungskosten trägt vorerst das Land. Diese belaufen sich laut rbb auf schätzungsweise knapp eine Million Euro. Bei dem Eigentümer handle es sich um einen 71-Jährigen, der sich bereits vor dem Verwaltungsgericht verantwortet habe, heißt es weiter. Demnach versprach der Besitzer, in das Haus zu investieren, doch bislang sei nichts passiert. Daraufhin beschloss der Bezirk Zehlendorf-Steglitz, die Sanierung zwangsweise durchzusetzen. Dem Mann sollen mehr als ein Dutzend Mietshäuser in Berlin gehören, die in Teilen oder vollständig leer stehen. Darunter ein Eckhaus im Bezirk Mitte an der Kameruner Straße. Im Bezirk Mitte gehen die Verantwortlichen einen anderen Weg. Dort soll das Haus Kameruner/Ecke Lüderitzstraße mit den Möglichkeiten des Bundesbaugesetzes wieder für den Wohnungsmarkt verfügbar gemacht werden, wie der rbb erfuhr. Das Mietshaus befindet sich in einem sogenannten Erhaltungsgebiet. Wenn Immobilieneigentümer in diesen Gebieten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so können sie nach den § 85 und 176 des Baugesetzbuches enteignet werden. Der Bezirk Mitte sieht jetzt erstmal die „Voraussetzungen für eine Enteignung“ gegeben, da der Eigentümer die Immobilie trotz Auflagen nicht saniert und vermietet hat. Der notwendige Antrag soll wird bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingereicht werden, die letztlich zu entscheiden hat.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 12. Juni 2019 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
International
Deutschland
Markt
Tax & Law
Berlin
Enteignung

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