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Es wird immer lauter

Lärmbelästigung in Wohnungen nimmt zu

Im Jahr 2011 fühlten sich 40 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher in ihrer Wohnung durch Lärm belästigt - Tendenz stark steigend (2003 waren es nur 29 Prozent). Nach dem Verkehrslärm stellt das die zweitgrößte Lärmquelle dar. Das belegt der Mikrozensus „Umweltbedingungen, Umweltverhalten“ der Statistik Austria vom 4. Quartal 2011.Wesentlich geringer wird die Lärmbelästigung durch Baustellen (21 Prozent), Betriebe (16 Prozent), Lokale (9 Prozent), sowie Freizeiteinrichtungen beziehungsweise -veranstaltungen (7 Prozent) empfunden. Interessant ist auch die Erkenntnis, dass Bezieher von niedrigen Einkommen bereits zu 50 Prozent durch Lärm aus der Nachbarwohnung gestört werden, während das nur 38 Prozent der Bewohner mit mittleren und höheren Einkommen beanstanden. Die Anforderungen an die Schalldämmung wird in Normen und Gesetzen festgelegt: in den einzelnen Bauordnungen der Länder, den ÖAL Richtlinien, der OIB-Richtlinie 5 und der ÖNORM B 8115. Durch eine normale Wohnungstrennwand dringen zwar nur 20 dB zum Nachbarn durch, aber das kann schon als Störfaktor wahrgenommen werden. Der Durchgangsschall steigt dann gleich empfindlich an. Noch störender ist aber Körperschall, das sind Schwingungen, die über das Mauerwerk übertragen werden und in einem anderen Raum als sekundärer Luftschall wieder auftreten. Wenn der Nachbar im oberen Stockwerk trampelt oder ein Kind mit dem Ball spielt, hat man keine Chance, das zu überhören. Alles dröhnt oder vibriert. Auch wenn Lautsprecherboxen oder TV-Flachbildschirme direkt an die Zimmerwand montiert werden, kommt es zur Übertragung von sekundärem Luftschall. Vor allem tiefe Frequenzen (zum Beispiel Bässe) sind besonders nervend. Führende Bauphysiker fordern daher, beim Wohnungsbau nicht nur auf den Norm-Schalldruckpegel von 55 dB zu achten, sondern auf die gesamte Frequenzcharakteristik.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 29. April 2014 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorGerhard Rodler
Tags
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