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EU: Böden entscheidend
Boden entscheidet über Taxonomiebewertung
Kürzlich veröffentlichte die EU im Amtsblatt Dokumente, die zeigen, welche Böden taxonomiekonform bebaut werden dürfen. Demnach dürfen Böden mit mittlerer bis hoher Fruchtbarkeit nicht verbaut werden, wenn eine positive Taxonomieüberprüfung angestrebt wird. Ob dafür ein Bodengutachten oder doch eine aufrechte Widmung oder Baugenehmigung entscheidend ist, war bis vor kurzem unklar. Damit wurde die Position der ÖGNI, die diese Auslegung seit dem Start ihrer Taxonomie-Gutachten im Jahr 2021 vertreten hat, bestätigt. Unabhängig von Baulandwidmungen oder Baubescheiden sind Neubauten ausschließlich aufgrund von Bodengutachten zu bewerten, die Meinungen der Baubehörde spielt bei dieser Bewertung keine Rolle. Peter Engert, Geschäftsführer der ÖGNI: „Woran die Regierung bisher in ihren Bemühungen um den Schutz unserer Böden gescheitert ist, hat nun die EU über die Taxonomie zum Teil gelöst. Kein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen mit bestehender bzw. künftiger Verpflichtung zur ESG-Berichterstattung kann es sich leisten, fruchtbaren Boden zu versiegeln oder in, die Biodiversität verletzenden, Gebäuden eingemietet zu sein.“
LP
AutorLeon Protz
Tags
ÖGNI
Peter Engert
taxonomie
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