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EU-Sanierungsvorgaben abgesegnet

Keine Sanierungspflicht für Wohngebäude

Das EU-Parlament hat gestern die neuen EU-Sanierungsvorgaben abgesegnet. Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude, über die spekuliert wurde, wird es nicht geben. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Bis 2050 soll der EU-Gebäudebestand komplett klimaneutral sein. Eine Sanierungspflicht wird es dafür für Gebäude geben, die nicht zum Wohnen gedacht sind. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Stichjahr 2020) bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. Ab 2030 sollen dann auch alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Diese Regel soll bereits ab 2028 für Neubauten in öffentlichem Besitz gelten.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 13. März 2024 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Wohnen
Sanierung
EU

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