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EU-Parlament beschließt Sanierungpflicht

Schlechteste Effizienzklassen müssen bis 2030 saniert werden

Bis 2030 sollen die Häuser mit den schlechtesten Effizienzklassen in der EU saniert werden. Das beschloss kürzlich das EU-Parlament. Konkret sollen in den EU-Mitgliedsstaaten 15 Prozent der schlechtesten Häuser mit den höchsten Energieverbräuchen der Effizienzklasse G zugeordnet werden. Diese Gebäude sollen dann bis 2030 auf die bessere Effizienzklasse E und bis 2033 auf die Effizienzklasse D gebracht werden. Öffentliche Gebäude sowie Nichtwohngebäude sollen die gleichen Klassen drei Jahre früher erreichen. Wie die Hauseigentümer:innen die Vorgaben erfüllen sollen - etwa durch Dämmung oder durch neue Anlagentechnik -, schreibt die Richtlinie nicht vor. Ohnehin sind Dämmmaßnahmen oder modernere Heizungsanlagen nur vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, im größeren Maßstab renoviert oder ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird. Dennoch berichteten in den vergangenen Wochen manche Medien von einem "Sanierungszwang". In sozialen Medien tauchten darüber hinaus falsche Behauptungen auf, wonach Eigentümer:innen, die der Sanierung nicht nachkommen, enteignet werden sollen - oder dass diese Häuser nicht mehr bewohnt werden dürfen. Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Reform der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten selbst bestimmen sollen, welche Sanktionen bei einem Verstoß verhängt werden.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 20. März 2023 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


SP
AutorStefan Posch
Tags
sanierungsarbeiten
EU-Parlament

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