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EuGH: deutsches Kreditrecht europawidrig
Kredit-Hammer in der Krise:
Deutsche Banken dürfte jetzt zu allem sonstigen Übel auch noch Ungemach aufgrund des EU-Rechtes drohen. Aufgrund eines Urteiles des Europäische Gerichtshofes in Luxemburg jetzt vom 26.03.2020 scheint das deutsche Kreditrecht Europarechts-widrig zu sein, meldet jetzt André Schenk, Rechtsanwalt der Kanzlei sbs-legal, in einem Pressestatement.
Konkret sollen demnach die deutschen Banken die Verbraucher beim Abschluss von Krediten, inklusive Immobiliendarlehen, falsch beraten haben. Es soll nahezu alle Verträge ab dem 11.06.2010 betreffen, da in diesen unzureichende Belehrungen im Bezug auf den Beginn der Widerrufsbelehrung stattgefunden haben sollen.
Laut dem Europäischen Gerichtshof sind Klauseln wie die folgende in Kreditverträgen europarechtswidrig: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Absatz 2 BGB ( z.B. Angabe zur Art des Darlehens , Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Da sich diese Klausel nahezu in jedem Kreditvertrag befindet, ermöglicht es dem Verbraucher nicht zu bestimmen, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt.“
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
GR
AutorGerhard Rodler
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