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Eyemaxx bittet zur Gläubigerversammlung

Abstimmung für Lockerung der Mindesteigenkapitalquote

Die Eyemaxx bittet alle stimmberechtigen Anleihegläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 , 2019/2024 und 2020/2025 auf der Anleihegläubigerversammlung am 29. April 2021 in München zu den Änderungen der Anleihebedingungen abzustimmen. Zusammen mit der Gesellschaft würden so die Anleger durch ihr positives Votum die Eyemaxx stabil und zukunftssicher aufstellen, heißt es vom Unternehmen. Statt der persönlichen Präsenz besteht für die Anleihegläubiger auch die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten oder Stimmrechtsvertreter für die Abstimmung in ihrem Sinn zu nominieren. Wesentliche Unterlagen, wie z. B. der Sperrvermerk, können bis Donnerstag, den 29. April 2021 um 10 Uhr nachgereicht werden. Die Eyemaxx will bei der Gläubigerabstimmung, betreffend der Unternehmensanleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025 die festgeschriebene Mindesteigenkapitalquote lockern. Bei einer ersten Abstimmung kam das notwendige Teilnahmequorum von 50 Prozent nicht zustande.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 26. April 2021 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
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EYEMAXX
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