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Eyemaxx: Mindest-EK-Quote gesenkt
Gläubiger nahmen neue Bedingungen mehrheitlich an
Die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2018/2023 der Eyemaxx Real Estate AG haben auf der heutigen Anleihegläubigerversammlung der Anpassung der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt. An der Versammlung nahmen 28,13 Prozent des Nominalkapitals teil. Damit wurde das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 25 Prozent übertroffen. Insgesamt stimmten 99,03 Prozent der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen. Demnach ist eine Senkung der nach den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15 Prozent beschlossen worden.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 Prozent und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten insofern eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 Prozent p. a. gezahlt wird. Wird die Eigenkapitalquote von 10 Prozent unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet. Außerdem wurde beschlossen, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der bisherigen Mindesteigenkapitalquote von 20 Prozent verzichten.
GS
AutorGünther Schneider
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