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Eyemaxx unterstützt Gläubiger-Vorschlag

Mindest-EK-Quote soll nun nur herabgesetzt werden

Der Vorstand der Eyemaxx wollte aufgrund der zu erwarteten Abschreibungen die Mindesteigenkapitalquote des Konzerns, dessen Unterschreitung zu Sonderkündigungsrechten bei Anleihen führen würde, streichen (immoflash berichtete). Laut einer Ad hoc-Meldung wurden nun Gegenanträge zur Abstimmung der Anleihegläubiger eingebracht, denen sich der Vorstand nun anschließt. Statt das Erfordernis einer Mindesteigenkapitalanforderung in den jeweiligen Anleihebedingungen ganz abzuschaffen, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 in der Abstimmung der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 Prozent zustimmen. Bei den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 wurde eine Mindesteigenkapitalquote von 20 Prozent festgelegt, bei der Anleihe 2020/2025 würde die Quote bei 15 Prozent fortbestehen. Inhalt der Gegenanträge, denen sich die Gesellschaft anschließt, ist außerdem, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 Prozent und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 Prozent p.a. gezahlt werden muss. Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10 Prozent, soll die Gesellschaft nach den Gegenanträgen verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 30. März 2021 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Investment
Wohnen
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