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FMA konzeptioniert Lockerung der KIM-V
Bezüglich Zwischenfinanzierung und nicht-rückzahlbarer Zuschüsse
Seit dem Sommer sind Bankkredite für Wohnimmobilien schwieriger zu bekommen. Vor dem Hintergrund hoher Inflation, steigender Zinsen und getrübter Wirtschaftsaussichten gelten seit 1. August verschärfte Vergabekriterien. Es könnte aber schon bald zu einer teilweisen Lockerung der Vorschriften kommen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) nimmt nun die Regeln zu kurzfristigen Zwischenfinanzierungen und nicht-rückzahlbaren Zuschüssen unter die Lupe. Eine Entscheidung fällt Anfang 2023. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) habe die FMA um "Ausarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der KIM-V (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung) bezüglich kurzfristiger Zwischenfinanzierungen zum Erwerb einer neuen Immobilie in Verbindung mit der Veräußerung einer bereits vorhandenen Immobilie sowie bezüglich nicht-rückzahlbarer Zuschüsse von Gebietskörperschaften als Grundlage für eine FMSG-Entscheidung zu Beginn des Jahres 2023" ersucht, wie das Gremium anlässlich der gestrigen Sitzung bekanntgab. Das FMSG, die FMA und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bekannten sich zu einem "evidenzbasierten Vorgehen" wie es auch in der gemeinsamen Strategie festgehalten sei. In den Monaten vor Inkrafttreten der KIM-Verordnung sei es einer "außergewöhnlich starken Kreditdynamik" gekommen, teilte das FMSG am Dienstag mit. In den Monaten seit August sei es dann zu deutlichen Rückgängen der Neukreditvergabe gekommen. Das Jahreswachstum der Wohnimmobilienkredite sei aber sehr hoch geblieben, wurde betont, - "und zwar sowohl im historischen als auch im europäischen Vergleich". An den strengeren Vergaberichtlinien, die den Kreditnehmer vor Überschuldung und den Finanzmarkt vor Instabilität bewahren solle, sind seitens Immobilienwirtschaft, Banken auch Politik Kritik und der Ruf nach Anpassungen laut geworden, da die Regelungen in bestimmten Fällen als ungerecht empfunden werden. Das 20-prozentige Ausnahmekontingent der Banken wird derzeit beispielsweise laut Bankensparte in der Wirtschaftskammer Österreich zu mehr als einem Drittel von der in der Praxis für Kreditnehmer wichtigen Finanzierungsform der Zwischenfinanzierung belastet. Zur Besicherung des Neukaufs darf eine noch bewohnte Immobilie nach aktueller Regelung nicht als Sicherheit herangezogen werden, auch wenn diese zeitnah wieder verkauft werden soll und den Kredit entsprechend mindert. Banken müssten aktuell den vollen Kreditbetrag für die neue Immobilie - ohne Abzug des Werts der aktuellen Wohnung - in ihr Ausnahmekontingent nehmen, so die Kritik seitens der Banken. Die Kapitaltilgung erfolge durch den Verkauf der derzeitig noch bewohnten Immobilie.
LP
AutorLeon Protz
Tags
FMA
Recht
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Kredit
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