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Landeshaftungen kein Ersatz für Eigenkapital

FMA-Absage an das Niederösterreich-Modell

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der vom Land Niederösterreich im vergangenen Oktober ins Spiel gebrachten Haftungsübernahme für Immobilienkredite eine Absage erteilt. Das Modell sei mit der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) bzw. deren Ziel nicht vereinbar. Das Land Niederösterreich präsentierte im Vorjahr ein Modell für Jungfamilien, bei dem für Immobilienkredite 15 Prozent Eigenmittel vorgewiesen werden müssen, anstatt den 20 Prozent, die die im August eingeführte KIM-Verordnung vorsieht. Für die übrigen fünf Prozent wollte das Land haften. Im Februar empfahl das Finanzmarktstabilitätsgremium der FMA unter anderem, die Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren vom Anwendungsbereich der KIM-Verordnung auszunehmen. Laut FMA-Sprecher Klaus Grubelnik unterscheiden sich Haftungsübernahmen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen und sind deswegen nicht von der KIM-Verordnung auszunehmen. Ein Bundesland könne eine Haftung übernehmen, doch der verpflichtende Eigenmittelanteil würde trotzdem bei 20 Prozent bleiben. Bei der KIM-Verordnung gehe es nicht nur um die Sicherheit des Kredites, sondern auch um die Rückzahlbarkeit.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 13. März 2023 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Niederösterreich
FMA
Klaus Grubelnik

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