Immomedien
MeinungenImmobilien Magazinimmomedien.at
 / Lesezeit 1 min

Der richtige Umgang mit unerlaubten Eingriffen im Wohnungseigentum

Expertentipp von Mag. Mario Ruhdorfer, Rechtsanwalt und Partner von Eisner Ruhdorfer Legal

Wohnungseigentümer sind einander durch besondere Treue- und Rücksichtnahmepflichten verbunden. Die Widmung der einzelnen Gebäudeteile – sei es als allgemeine Teile der Liegenschaft, Wohnungseigentumsobjekte oder Zubehör – bestimmt, wie diese Bereiche genutzt werden dürfen. Jeder Miteigentümer hat das Recht, seine Wohnung bestimmungsgemäß zu nutzen, ist jedoch
zugleich verpflichtet, das Gebäude und sein Wohnungseigentumsobjekt im Interesse der Gemeinschaft ordnungsgemäß zu erhalten.

Eigenmächtige Änderungen an allgemeinen Teilen sind unzulässig. Immer öfter kommt es zu Anzeigen und baupolizeilichen Anordnungen, die die Behebung von Baugebrechen sowie den Abbruch von Gebäudeteilen zum Inhalt haben. Die Wohnungseigentümer werden in diesen Fällen regelmäßig von der Hausverwaltung über die Problematiken informiert und darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer selbst zur Durchsetzung angehalten sind. Gegen eigenmächtige Änderungen an allgemeinen Teilen kann und muss laut Bauordnung oft jeder einzelne Wohnungseigentümer vorgehen und deren Unterlassung oder Beseitigung verlangen.

Eine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer ist nicht erforderlich. Die Bauordnungen der Bundesländer sehen vor, dass jeder einzelne Miteigentümer für eine konsenswidrige Bebauung haftet. Die in den Bauordnungen angedrohten Strafen sind be trächtlich. Laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung muss jeder einzelne Eigentümer selbst beweisen, dass er alle ihm zu Gebote stehenden Mittel ergriffen hat. Regelmäßig bedeutet das, dass der Beseitigungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden muss, damit eine Verwaltungsstrafe verhindert werden kann.
Immomedien

Registrieren. Weiterlesen. Vorteile genießen.

Egal ob Sie exklusive Artikel, ein Unternehmensprofil anlegen oder Applikationen wie unser interaktives Firmenbuch nutzen wollen. Wir haben garantiert das richtige Abo-Paket für Ihre Zwecke parat.

Ihre Vorteile

  • Erstellen eines ausführlichen Personenprofils
  • Testweise 3 Immobilien Magazin Printausgaben
  • Lesezeichen für Artikel, Jobs und Events
  • Erstellen von Pressemitteilungen, Events und Jobs
  • Erstellen eines ausführlichen Firmenprofils
  • Schalten Sie über unsere Abonnements weitere Funktionen frei und erhalten Sie den vollen Zugang zu allen Artikeln!

PRO Abo monatlich

20,- € / Monat exkl. MwSt.

Vorteile entdecken

Pro Abo

120,- € / Jahr exkl. MwSt.

Unlimitierter Zugang zu allen Leistungen inkl. 5 Personen Abos

Vorteile entdecken

Networking AddOn

584,- € / Jahr exkl. MwSt.

Vorteile entdecken

Premium Abo

1.200,- € / Jahr exkl. MwSt.

Erstellen Sie Ihr ausführliches Personenprofil, Zugang zum digitalen Immobilien Magazin

Vorteile entdecken

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 08. Dezember 2025 - zuletzt bearbeitet am 15. Dezember 2025


MR
AutorMario Ruhdorfer
Tags
hausverwaltung
Bauordnung
Eigentumswohnungen
Immobilien Magazin

Weitere Artikel

Immomedien
Informiert bleiben.

Treffen Sie eine Selektion unserer Newsletter zu buildingTIMES, immoflash, Immobilien Magazin, immo7news, immojobs, immotermin oder dem Morgenjournal

Jetzt anmelden

© Cachalot Media House GmbH - Alle Rechte vorbehalten