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Mit Google Fonts umgehen

Maßnahmenüberprüfung sinnvoll

Das Thema Datenschutz rund um "Google Fonts" ist die letzten Tage durch alle Medien gegangen. In der anwaltlichen Abmahnung wird den Unternehmen vorgeworfen unbefugt Daten mittels IP-Adresse an eine Gesellschaft des US-amerikanischen "Alphabet Inc"-Konzerns ("Google") weiterzuleiten. Auch einige Unternehmen aus der Immobilienbranche waren von Abmahnungen betroffen. Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch Rechtsanwälte, dazu: "Mit den aktuellen Abmahnungen - unabhängig davon, ob diese rechtens sind - wird deutlich, wie wichtig es ist, in regelmäßigen Abständen die rechtskonforme Umsetzung der Datenschutzrichtlinien im eigenen Unternehmen überprüfen zu lassen." Ganz allgemein rät der Anwalt, dass sich Unternehmen bei derartigen Anfragen zunächst einmal die technische Seite ansehen müssen. Im konkreten Fall bedeutet dies, zu überprüfen, ob und wie "Google Fonts" in die Website eingebunden sind. Weinrauch: "Selbst wenn "Google Fonts" eingebunden sind, sollten die IT-Experten überprüfen, ob diese überhaupt eine Verbindung mit den Google-Servern aufbauen. Wir empfehlen jedenfalls, "Google Fonts" lokal am eigenen Server einzubinden - sprich die Schriftarten herunterzuladen und auf den eigenen Servern zu installieren. In diesem Fall findet kein Datenaustausch statt. Zudem ist es möglich, dass der Datenaustausch über "Google Fonts" nur in einer anonymisierten Form erfolgt." Die zweite Komponente sieht Weinrauch in der rechtlichen Seite: "Gerade der Bereich des Datenschutzes und die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu sind aufgrund des technischen Fortschrittes ein sehr dynamisches System, bei dem sich eine laufende Beobachtung bzw. regelmäßige Überprüfung lohnt, um hier unliebsame Überraschungen zu vermeiden." HIer ist es vernünftig sich anwaltlich beraten zu lassen, um für das jeweilige Unternehmen interne Richtlinien, Risikofolgeabschätzungen oder Notfallpläne zu erarbeiten, und damit ein mögliches Haftungsrisiko zu minimieren. Abschließend rät der Anwalt im Falle "Google Fonts" dazu, den Mahnbetrag vorerst nicht einzuzahlen und mit den hauseigenen IT- und Rechtsexperten die Thematik abzuklären.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 01. September 2022 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Tax & Law
Datenschutz
DSGVO
Roland Weinrauch
Google Fonts
Anwalt

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