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Rückenwind für Klage
Grasser-Urteil: CA Immo sieht sich bestätigt
Die CA Immo sieht sich aufgrund der Urteile im Buwog-Prozess bei ihren Schadenersatzklagen gegen die Republik Österreich und dem Land Kärnten bestätigt.
Beim Verkaufsverfahren der Buwog im Jahr 2004 wurde das Angebot der CA Immo von 960 Millionen Euro von der Immofinanz um 1,19 Millionen Euro überboten. Im Frühjahr kündigte die CA Immo an, dass sie den nach ihrer Meinung zustehenden Schaden gegenüber der Republik Österreich und dem Land Kärnten in zwei Schadenersatzklagen über 1 Million Euro und rund 1,9 Milliarden Euro geltend macht.
Die nun vorliegenden erstinstanzlichen Verurteilungen der Angeklagten würden laut einer Stellungnahme der CA Immo bestätigen, dass im Zusammenhang mit dem im Jahr 2004 durchgeführten Buwog-Privatisierungsverfahren rechtswidrige und parteiliche Handlungen gesetzt wurden. Die CA Immo sei in diesem Privatisierungsverfahren als Mitbieter aus ihrer Sicht zu Unrecht unterlegen. Die heute verkündeten Strafurteile würden die von CA Immo behauptete Rechtswidrigkeit und Parteilichkeit des Privatisierungsverfahrens in den Schadenersatzprozessen unterstützen, heißt es vom Immobilienkonzern weiter. Das Strafgericht hat CA Immo mit den geltend gemachten Privatbeteiligtenansprüchen gegen die Beklagten auf Schadenersatz von 1,9 Milliarden Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Eine vertiefende Einschätzung der konkreten Auswirkungen des strafrechtlichen Verfahrens auf die anhängigen Schadenersatzverfahren sei aber laut der CA Immo erst nach schriftlicher Urteilsausfertigung und in der Folge nach Abschluss sämtlicher allfälliger Rechtsmittelverfahren mit einem rechtskräftigen strafrechtlichen Urteil möglich. Ein Strafurteil hat prozessual keine Bindungswirkung für die geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten.
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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
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Tax & Law
Karl-Heinz Grasser
Buwog-Affäre
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