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Sitzverlegung ins EU-Ausland nun möglich
Erste Sitzverlegung vom Handelsgericht genehmigt
Die grenzüberschreitende Sitzverlegung einer österreichischen GmbH in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist in Österreich gesetzlich nicht geregelt. Deshalb wurde eine solche Verlegung bislang vom Handelsgericht Wien nicht zugelassen. Das hat sich nun geändert: Für die Immowert-Gruppe konnte Deloitte Legal Österreich nun in Zusammenarbeit mit Deloitte Legal Deutschland die erste grenzüberschreitende Sitzverlegung erwirken.
Die Immowert-Gruppe hat eine ursprünglich in Wien beheimatete Tochtergesellschaft identitätswahrend nach Berlin verlegt. Die Gesellschaft ist damit von einer ursprünglich österreichischen GmbH mit Sitz in Wien in eine deutsche GmbH mit Sitz in Berlin gewandelt worden, ohne dass dies zu einer Änderung der Identität der Gesellschaft geführt hat. Die Sitzverlegung wurde erfolgreich abgeschlossen, sodass die geplante Folgetransaktion im September abgewickelt werden konnte. Die Löschung der betreffenden Gesellschaft beim Handelsgericht Wien unter gleichzeitiger Eintragung der Gesellschaft beim Berliner Amtsgericht Charlottenburg konnte somit vorgenommen werden.
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AutorStefan Posch
Tags
Österreich
International
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Tax & Law
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Sitzverlegung
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