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GroKo will Mietrecht verschärfen
Die neue Regierung in Deutschland steht. Das Koalitionspapier, das dem Immobilien Magazin vorliegt, könnte aber für österreichische Immo-Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind, durchaus von Belang sein. Das Mietrecht soll verschärft werden.
Lange hat es gedauert, bis die Regierung SPD und CDU/CSU endlich steht. Vorgestern ist der Koalitionspakt nach mehreren Monaten Verhandeln nun endlich geschlossen worden. Für die österreichische Immobilienbranche, die in Deutschland aktiv sind, ist das 177 Seiten umfassende Koalitionspapier, allerdings durchaus von Belang. Denn darin sind vor allem Mietrechtsverschärfungen enthalten. Für jene, die im Wohnbau aktiv sind, etwa Buwog, UBM, 6B47 und viele weitere ein Dokument, dass man sich zu Gemüte führen sollte. (Das Koalitionspapier gibt es übrigens [url=http://www.immoflash.at/downloads/koalitionsvertrag_2018_2.pdf]hier[/url] zum Downloaden)
In diesem will die Koalition einerseits 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich bauen. Zusätzlich soll auch der Bestand an bezahlbarem Wohnraum gesichert werden. Das soll noch heuer im Rahmen eines Wohngipfels mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft und Gewerkschaften in ein Gesetzespaket gegossen werden.
Außerdem will die Koalition durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Damit wolle man "eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete" gewährleisten. Weiters will man den Bindungszeitraum des Mietspiegels von zwei auf drei Jahre verlängern, um den Mietpreisanstieg zu dämpfen.
Zudem will man Mieter vor "bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen". Erfolgt das gezielt, dann wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Und: Nach einer Modernisierung dürfe die monatliche Miete nicht um mehr als drei Euro pro m² innerhalb von sechs Jahren erhöht werden. Weiters sollen in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze (Mietpreisbremse) die Modernisierungsumlage für Mieterhöhungen auf acht Prozent abgesenkt werden.
Auch will man eine gesetzliche Auskunftspflicht des Vermieters bezüglich der Vormiete verankern, wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf die Vormiete beruft. Heißt: Er muss die verlangte Miete aufgrund der Vormiete nachweisen können. Das soll mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse, die derzeit evaluiert wird, bringen, so im Koalitionspakt.
Ein österreichisches Unternehmen, das davon betroffen sein würde, ist die Buwog. Diese sieht auf Basis des Koalitionspapiers derzeit keinen Grund zur Beunruhigung. Herwig Teufelsdorfer, COO der Buwog, erklärte über eine Stellungnahme: "Es war vorhersehbar, dass das Thema Wohnen bzw. Anpassungen bei den Mietregulierungen von einer neuen Regierung in Deutschland thematisiert werden. Sollten sich wirklich Änderungen beim Umlegen von Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete ergeben, werden wir, so wie jedes andere Wohnungsunternehmen, das in Deutschland in der Vermietung tätig ist und an seinen Beständen Modernisierungen vornimmt, diese genau prüfen und ggf. Entscheidungen neu überdenken. Bis sich Ideen in gültigen Gesetzen wiederfinden, wird aber mit Sicherheit noch einiges an Zeit vergehen."
CS
AutorCharles Steiner
Tags
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