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Grundbuch kein Bassenatratsch
Noch so ein Hidden Champion: Das österreichische digitale Grundbuch ist weltweit anerkannt. Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll der zukünftige europäische Grundbuchsauszug nach dem österreichischen Vorbild gestaltet werden.
Dass die Materie gar nicht so grau ist, beweist eine Zahl: Österreichweit gibt es in einem Jahr etwa 650.000 Grundbuchsanträge. Etwa 50 Prozent des Gesamtbudgets des österreichischen Justizsystems werden in diesem Bereich erwirtschaftet. Das österreichische Grundbuch wird von zirka 600 Mitarbeitern betreut, davon sind rund 250 Diplomrechtspfleger. Diese sind eigenständige Entscheidungsorgane der Justiz, die zwar nicht über Leben und Tod, aber über „im Grundbuch eintragbar oder nicht“ befinden. Ziel ist „hohe Rechtssicherheit“. Denn, so Manfred Buric (Projektleiter für die Digitalisierung des Grundbuchs in der Abteilung für Rechtsinformatik des österreichischen Bundesministeriums für Justiz), Vereinheitlichung und Beschleunigung des Grundbuchsverfahrens sind wesentliche Elemente des Projektes „Grundbuch-NEU“. Während die Vereinheitlichung für die „professionellen Antragsteller“ von besonderer Bedeutung ist, ist die Verfahrensdauer einer von vielen Indikatoren für Korruption. Hier ein Buric'scher Merksatz: „Je länger Verfahren grundsätzlich dauern, umso korrupter ist das Ganze.“ Wie lange also braucht man in Österreich für einen Antrag? Von den durchschnittlich rund 650.000 Anträgen im Jahr braucht es pro Verfahren etwa zwischen eineinhalb und 15 Tagen.
##Grundbuch-NEU
In Österreich wurde das Staatsgebiet zur Gänze vermessen - das ist die wahrscheinlich wichtigste Voraussetzung für unser Grundbuch. In manchen europäischen Ländern hingegen finden sich heute noch „Beschreibungen“. Da heißt es dann etwa: „Senior Méndez' Grundstück reicht von dem geknickten Weidenbaum bis hin zur Straßenlaterne.“ Was aber, wenn der Baum geschnitten wird? Solche Beschreibungen sind förmlich eine Einladung zu Gebietsstreitigkeiten. Buric dazu: „Wir stecken viel Energie und Aufwand in die Präsentation von Rechtssicherheiten an Grund und Boden.“ Buric ist auch Ansprechpartner im internationalen Bereich. Vor allem die EU ist am hochentwickelten österreichischen System interessiert. Die Digitalisierung des Grundbuchs wurde im Jahr 2007 begonnen, 2010 stieß Buric hinzu, ab 2012 hat er maßgeblich die Richtung der Digitalisierung vorgegeben. Man spricht jetzt von „digitalen Originalen“ - eine „Rechtsfiktion“. Was im Hauptbuch gelöscht wird, wandert in das sogenannte „Verzeichnis der gelöschten Eintragungen“. So geht nichts verloren. Die Justiz verkauft ihre Produkte selbst (bei Gericht) oder sie bedient sich sogenannter „Verrechnungsstellen“ (siehe Interview mit Roland Schmid). Das Geschäftsmodell funktioniere sehr gut, so Buric. Abschließend sagt er: „Im internationalen Vergleich sind wir, was Qualität und Geschwindigkeit betrifft, ganz weit vorne. Das Grundbuch soll und will in ruhigen Wässern fahren. Man soll da schnell und unaufgeregt zu seriösen Daten kommen: Wer Bassenatratsch sucht, hat im Grundbuch nichts verloren.“
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AutorRudolf Preyer
Tags
Digitalisierung
Tax & Law
Grundstück
Roland Schmid
Immounited
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