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Grunderwerbssteuer: Änderungen fixiert

Freibetrag nur für unentgeltliche Betriebsübergaben

SPÖ und ÖVP haben sich auf eine Reform der Grunderwerbssteuer geeinigt. Ein entsprechender Kompromiss wurde am Dienstag im Ministerrat abgesegnet. Dabei ist man bei den ursprünglichen Plänen geblieben, bei der Weitergabe innerhalb der Familie künftig den dreifachen Einheitswert anzuwenden. Änderungen gab es bei der Definition des Familienkreises und den Unternehmensübertragungen. So waren im Begutachtungsentwurf noch Neffen, Nichten und Geschwister als Begünstigte vorgesehen; dies entfällt in der Regierungsvorlage. Dafür wurden Lebensgefährten in den Kreis aufgenommen. Bei Unternehmensübertragungen kann der Freibetrag von 365.000 Euro nur bei Schenkungen, nicht aber bei entgeltlichen Transaktionen geltend gemacht werden. Letzteres war ein Kritikpunkt unter anderem der Arbeiterkammer, die wie Teile der SPÖ vehement ein Abgehen von den - niedrigen - Einheitswerten gefordert hatte. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) räumte am Dienstag im Pressefoyer nach dem Ministerrat ein, dass seine Partei eine „Systemänderung“ lieber gehabt hätte: Nämlich, generell den Verkehrswert und somit marktorientierte Preise anzulegen. Dies hätte ja nicht unbedingt heißen müssen, dass die Betroffenen tatsächlich mehr zahlen müssten, denn über den Steuersatz könne man ja noch reden, so Faymann. Aber „das war in den Verhandlungen nicht erreichbar“, erklärte er, somit habe man einen Kompromiss erzielt und dabei zuletzt noch „nachgeschärft“. Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) sieht mit der nach einem Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofs notwendigen Reparatur des Gesetzes ein „einfaches System“ geschaffen, das auf Expertenvorschlägen beruhe und „sachlich gerechtfertigt“ sei.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 30. April 2014 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Politik
Gesetze
Transaktionen
Tax & Law
Steuer
Grunderwerbsteuer
Michael Spindelegger

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