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Grunderwerbsteuer wird kräftig steigen

Einigung über diesen Punkt der Steuerreform

Bei den zuletzt strittigen Punkten - der grundsätzlich paketierten Anhebung der Grunderwerbsteuer als eine der Gegenfinanzierungsmaßnahmen - haben sich die Regierungsparteien gestern, Montag, scheinbar doch auf die höhere Variante geeinigt. Unentgeltliche Betriebsübergaben, die zumeist Familienbetriebe betreffen (bei Schenkung oder Erbschaft), werden zwar generell mit einem Steuersatz von nur 0,5 Prozent gedeckelt. Kosten wird dieses (vor allem von der Tourismuswirtschaft geforderte) Entgegenkommen rund fünf Mio. Euro. Die Gegenfinanzierungsmaßnahmen aus vermögensbezogenen Steuern werden damit bei 345 Mio. Euro liegen (statt den geplanten 350 Mio.). Sonst bleibt bei den Plänen zur Grunderwerbsteuer aber alles wie gehabt: Die unentgeltliche Weitergabe wird künftig nach dem Verkehrswert der Immobilie bemessen werden - und nicht wie bisher nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert (derzeit gilt hier ein Steuersatz von zwei Prozent). Der Plan sieht vor, für Vermögensteile unter 250.000 Euro eine Steuer von 0,5 Prozent einzuheben. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro würde künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden - Unternehmen sind hier wie beschrieben ausgenommen. Außerdem ist ein eine deutliche Erhöhung des Freibetrags für Unternehmensübertragungen geplant: Von derzeit 365.000 auf 900.000 Euro.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 19. Mai 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Markt
Tourismus
Immobilie
Grunderwerbsteuer
Einheitswert
Vermögen
Steuerreform

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